Zweigstellenleiter der Staatsanwaltschaft kennt Urteil schon während des noch laufenden Verfahrens

11. September 2006

In einem Verfahren wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung wurde der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, vom MDR interviewt. Wegen der Außenwirkung einer Einstellung eines Teilbereiches nach § 154 StPO wurde Herr Oberstaatsanwalt Windweh befragt, der dann selbstherrlich und gerichtsvorgreifend meinte, dass die Außenwirkung darin bestehen werde, dass es demnächst zu einer harten Bestrafung kommen wird.

Interessant zu wissen, was der Behördenleiter der Zweigstelle schon während des laufenden Verfahrens für Informationen darüber hat, wie das Urteil ausfallen wird. Sehr interessant.

Es gibt Personen, die es einfach nicht gelernt haben, dass jedenfalls hin und wieder ein wenig Zurückhaltung der richtigere Weg ist.

RA Werner Siebers | Prozesse | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

6 Kommentare zu “Zweigstellenleiter der Staatsanwaltschaft kennt Urteil schon während des noch laufenden Verfahrens”

  1. 01

    Nein – kein StA mit interessanten Vorausinformationen, sondern einfach ein StA mit großer Klappe (auch nicht schön bei einem StA, aber eine Eigenschaft, für die gerade die Mitwirkenden dieses Blogs doch ein wenig menschliches Verständnis aufbringen sollten).

    Gerd Kraemer am 11. September 2006 um 10:58
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  2. 02

    Gut, werter Herr Kraemer. Wenn ich irgendwann einmal den Auftrag bekommen sollte, Sie gegen einen Strafvorwurf zu verteidigen, werde ich mich ganz zurückhaltend an die Strafverfolger wenden. In allen anderen Fällen verteidige ich lieber mit Nachdruck.

    RA Carsten R. Hoenig am 11. September 2006 um 11:39
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  3. 03

    @ RA Hoenig:

    “… In allen anderen Fällen verteidige ich lieber mit Nachdruck …”

    Aha. Und das bedeutet nun konkret was? Das man auf einer Website unter Zugrundelegung einer mehr als fragwürdigen Sichtweise auf die Dinge krude Vermutungen äußert? Ich bitte Sie! Gehen wir mal davon aus, dass die Mehrzahl Ihrer Leser in irgendeiner Art und Weise juristisch vorgebildet sind. Meinen Sie, Ihre Andeutung verfängt bei dieser “Zielgruppe”? Soweit es dem Berichterstatter augenscheinlich darum ging, “das Haar in der Suppe zu finden”, welches letztendlich zu einem Rechtsmittel führen könnte, wäre er sicher besser beraten, jene Gedanken der zu vertretenden Mandantschaft per Memo zukommen zu lassen. Diese scheint sich ja augenscheinlich an jeden Stromhalm klammern zu wollen, auch wenn sich jener letztlich als Seifenblase entpuppt.

    Unter nachhaltiger Strafverteidigung verstehe ich etwas grundsätzlich anderes.

    Mascha am 12. September 2006 um 14:05
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  4. 04

    “Das man auf einer Website unter Zugrundelegung einer mehr als fragwürdigen Sichtweise auf die Dinge krude Vermutungen äußert?”

    Wie bitte? Was ist an der Sichtweise fragwürdig? Die Einforderung eines fairen Verfahrens ist doch sicher nicht zu beanstanden. Und eine “nachdrückliche” Verteidigung auch nicht.

    Where is your Problem Mascha?

    Jens Wagner-Douglas am 12. September 2006 um 16:36
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  5. 05

    @ JWD: Sein Problem könnte sein, daß er sich nicht vorstellen kann, selbst einmal als Beschuldigter/Angeklagter in einem Verfahren zu stehen. Wenn es dann ‘mal soweit ist, wird sich seine Ansicht schon noch ändern.

    Bis dahin ist er eben ein rechtschaffener Bürger, der noch nie was mit dem Gericht zu tun gehabt hat und auf Partys die Frage stellt: “Wie kannst Du bloß so einen verteidigen?! Der gehört doch eingesperrt und der Schlüssel weggeworfen.”

    Irgendwann kriegen wir Euch alle! ;-)

    RA Carsten R. Hoenig am 12. September 2006 um 17:09
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  6. 06

    “… Irgendwann kriegen wir Euch alle!

    ;-) nun gut, das könnte schon stimmen …

    M.

    Mascha am 13. September 2006 um 14:00
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