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	<title>Kommentare zu: Zeugnisverweigerung</title>
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		<title>Von: BV</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/zeugnisverweigerung/comment-page-1#comment-9857</link>
		<dc:creator>BV</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Feb 2009 12:07:35 +0000</pubDate>
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		<description>Bin ich gar nicht. Ich hoffe vor allem aber, dass Sie das nicht dem Richter entgegnen, wenn die Zeugin sich nach der Unterbrechung plötzlich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht beruft ;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bin ich gar nicht. Ich hoffe vor allem aber, dass Sie das nicht dem Richter entgegnen, wenn die Zeugin sich nach der Unterbrechung plötzlich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht beruft <img src='http://www.vier-strafverteidiger.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Von: RA Carsten R. Hoenig</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/zeugnisverweigerung/comment-page-1#comment-9845</link>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Feb 2009 14:23:19 +0000</pubDate>
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		<description>Mann, Mann, Mann. Was sind Sie bloß für ein humorloser Geselle.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mann, Mann, Mann. Was sind Sie bloß für ein humorloser Geselle.</p>
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		<title>Von: BV</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/zeugnisverweigerung/comment-page-1#comment-9843</link>
		<dc:creator>BV</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Feb 2009 10:41:56 +0000</pubDate>
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		<description>Diese Ausreden habe ich mir auch schon überlegt, lasse sie aber alle nicht gelten. Ein Verlöbnis wird in den meisten Fällen wohl unter vier Augen erklärt. Da muss man sich keinen Termin suchen, an dem endlich mal alle Freunde anwesend sind. Und die Verlobungsfeier wird sich ja kaum der mündlichen Verhandlung unmittelbar anschließen. Und selbst wenn das alles so sein sollte, könnte man sich immer noch nach der Verhandlung verloben und müsste sie dafür nicht unterbrechen lassen. Die Gefahr, dass ein Verlöbnis nicht länger möglich sein wird, besteht im Übrigen auch nicht. Schließlich können sich auch Inhaftierte verloben. Sorry, aber ich habe keinen Grund gehört, den ich akzeptieren könnte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Ausreden habe ich mir auch schon überlegt, lasse sie aber alle nicht gelten. Ein Verlöbnis wird in den meisten Fällen wohl unter vier Augen erklärt. Da muss man sich keinen Termin suchen, an dem endlich mal alle Freunde anwesend sind. Und die Verlobungsfeier wird sich ja kaum der mündlichen Verhandlung unmittelbar anschließen. Und selbst wenn das alles so sein sollte, könnte man sich immer noch nach der Verhandlung verloben und müsste sie dafür nicht unterbrechen lassen. Die Gefahr, dass ein Verlöbnis nicht länger möglich sein wird, besteht im Übrigen auch nicht. Schließlich können sich auch Inhaftierte verloben. Sorry, aber ich habe keinen Grund gehört, den ich akzeptieren könnte.</p>
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		<title>Von: A. B.</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/zeugnisverweigerung/comment-page-1#comment-9824</link>
		<dc:creator>A. B.</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Feb 2009 11:54:56 +0000</pubDate>
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		<description>Popcorn !

Was Kommentare aus einer für sich genommen nicht so großen Notiz doch machen können. Schön.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Popcorn !</p>
<p>Was Kommentare aus einer für sich genommen nicht so großen Notiz doch machen können. Schön.</p>
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	<item>
		<title>Von: Carsten R. Hoenig</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/zeugnisverweigerung/comment-page-1#comment-9822</link>
		<dc:creator>Carsten R. Hoenig</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Feb 2009 08:36:24 +0000</pubDate>
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		<description>Mir fällt auch noch gerade einer ein: 

Da wir seit Jahren versuchen, alle unsere Freunde einzuladen, und immer irgendeiner verhindert war, heute aber alle hier sind, Angeklagte, Verteidiger und Zeugen, haben wir uns gedacht ...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mir fällt auch noch gerade einer ein: </p>
<p>Da wir seit Jahren versuchen, alle unsere Freunde einzuladen, und immer irgendeiner verhindert war, heute aber alle hier sind, Angeklagte, Verteidiger und Zeugen, haben wir uns gedacht &#8230;</p>
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		<title>Von: wstell</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/zeugnisverweigerung/comment-page-1#comment-9821</link>
		<dc:creator>wstell</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Feb 2009 08:27:07 +0000</pubDate>
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		<description>Wie wäre es mit diesen Gründen:
&quot;Eigentlich wollten wir uns schon lange verloben, aber das mit der Feier, das haben wir immer verschoben, weil die Freunde nie alle gerade Zeit hatten. Aber da die Gefahr besteht, dass das jetzt länger nicht möglich ist, muss es jetzt sein.&quot;
Oder:
&quot;Erst jetzt konnte ich den festen Entschluss fassen, den XY zu heiraten. Habe lange gezögert, dafür ist meine Entscheidung dafür jetzt um so überlegter.&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie wäre es mit diesen Gründen:<br />
&#8220;Eigentlich wollten wir uns schon lange verloben, aber das mit der Feier, das haben wir immer verschoben, weil die Freunde nie alle gerade Zeit hatten. Aber da die Gefahr besteht, dass das jetzt länger nicht möglich ist, muss es jetzt sein.&#8221;<br />
Oder:<br />
&#8220;Erst jetzt konnte ich den festen Entschluss fassen, den XY zu heiraten. Habe lange gezögert, dafür ist meine Entscheidung dafür jetzt um so überlegter.&#8221;</p>
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		<title>Von: BV</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/zeugnisverweigerung/comment-page-1#comment-9815</link>
		<dc:creator>BV</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Feb 2009 18:12:57 +0000</pubDate>
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		<description>Tja, ich fürchte wir kommen nicht ins Geschäft. Ich möchte nur ungerne jemanden erschlagen, schon gar nicht im Beisein einer netten Frau. Schade, hätte mich schon interessiert. Vielleicht mögen Sie ja mal auf eine Entscheidung hinweisen, in der das in Ihrem Sinne thematisiert wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Tja, ich fürchte wir kommen nicht ins Geschäft. Ich möchte nur ungerne jemanden erschlagen, schon gar nicht im Beisein einer netten Frau. Schade, hätte mich schon interessiert. Vielleicht mögen Sie ja mal auf eine Entscheidung hinweisen, in der das in Ihrem Sinne thematisiert wird.</p>
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	<item>
		<title>Von: RA Carsten R. Hoenig</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/zeugnisverweigerung/comment-page-1#comment-9813</link>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Feb 2009 16:47:27 +0000</pubDate>
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		<description>Erschlagen Sie irgendeinen [Suchen-Sie-sich-was-aus] und nehmen Sie dazu eine nette Frau mit. Lassen Sie sich anschließend erwischen, rufen Sie mich an, unterschreiben Sie mir eine Vergütungsvereinbarung und überweisen Sie mir das vereinbarte Honorar. 

Dann zeige ich Ihnen, wie das geht. Ok?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Erschlagen Sie irgendeinen [Suchen-Sie-sich-was-aus] und nehmen Sie dazu eine nette Frau mit. Lassen Sie sich anschließend erwischen, rufen Sie mich an, unterschreiben Sie mir eine Vergütungsvereinbarung und überweisen Sie mir das vereinbarte Honorar. </p>
<p>Dann zeige ich Ihnen, wie das geht. Ok?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: BV</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/zeugnisverweigerung/comment-page-1#comment-9812</link>
		<dc:creator>BV</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Feb 2009 16:02:22 +0000</pubDate>
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		<description>@ RA Hoenig (#05):

Der Zeugenbeistand dürfte in solchen Fällen wohl meistens in Personalunion als Verteidiger fungieren. Im Übrigen habe ich mir schon gedacht, dass ich nicht der erste bin, der so argumentiert. Irgendwie liegt diese Argumentation ja auch auf der Hand. Die Frage ist nur, wer am Ende durchkommt - der Zeuge mit seinem &quot;spontanen&quot; Verlöbnis oder das Gericht mit seinen Zweifeln daran.

Ich bin an einer Erweiterung meines Erfahrungshorizonts stets interessiert. Welchen nachvollziehbaren Grund gibt es denn, eine Hauptverhandlung zu unterbrechen, nur um sich zu verloben? Ich bin ja fast geneigt, sogar auch eine plausible Ausrede durchgehen zu lassen ;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ RA Hoenig (#05):</p>
<p>Der Zeugenbeistand dürfte in solchen Fällen wohl meistens in Personalunion als Verteidiger fungieren. Im Übrigen habe ich mir schon gedacht, dass ich nicht der erste bin, der so argumentiert. Irgendwie liegt diese Argumentation ja auch auf der Hand. Die Frage ist nur, wer am Ende durchkommt &#8211; der Zeuge mit seinem &#8220;spontanen&#8221; Verlöbnis oder das Gericht mit seinen Zweifeln daran.</p>
<p>Ich bin an einer Erweiterung meines Erfahrungshorizonts stets interessiert. Welchen nachvollziehbaren Grund gibt es denn, eine Hauptverhandlung zu unterbrechen, nur um sich zu verloben? Ich bin ja fast geneigt, sogar auch eine plausible Ausrede durchgehen zu lassen <img src='http://www.vier-strafverteidiger.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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	<item>
		<title>Von: RA Anders</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/zeugnisverweigerung/comment-page-1#comment-9810</link>
		<dc:creator>RA Anders</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Feb 2009 13:40:25 +0000</pubDate>
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		<description>Sowas nennt sich dann straflose Anstiftung zum Verlöbnis (Originalzitat eines Vorsitzenden einer großen Jugendkammer).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sowas nennt sich dann straflose Anstiftung zum Verlöbnis (Originalzitat eines Vorsitzenden einer großen Jugendkammer).</p>
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