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	<title>Kommentare zu: Zertrümmertes Hakenkreuz nicht strafbar</title>
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		<title>Von: RA J. Melchior</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/zertrummertes-hakenkreuz-nicht-strafbar/comment-page-1#comment-1437</link>
		<dc:creator>RA J. Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Jun 2007 09:21:41 +0000</pubDate>
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		<description>Ein schönes Beispiel staatsanwaltlichen NS-Verfogungswahns (und völliger Verkennung des Tatbstandes) findet sich auch bei dem Kollegen Klotz: 

http://ra-blog.de/1843-Strafbefehl-wegen-50-Pfennig-Muenze</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein schönes Beispiel staatsanwaltlichen NS-Verfogungswahns (und völliger Verkennung des Tatbstandes) findet sich auch bei dem Kollegen Klotz: </p>
<p><a href="http://ra-blog.de/1843-Strafbefehl-wegen-50-Pfennig-Muenze" rel="nofollow">http://ra-blog.de/1843-Strafbefehl-wegen-50-Pfennig-Muenze</a></p>
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		<title>Von: doppelfish</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/zertrummertes-hakenkreuz-nicht-strafbar/comment-page-1#comment-1329</link>
		<dc:creator>doppelfish</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jun 2007 18:42:06 +0000</pubDate>
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		<description>Den Zweck von § 86a Abs. 1 StGB kann man ja nicht nur mit den dort wewählten Worten ausdrücken.  Gut, daß der BGH auf den Trichter gekommen ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Den Zweck von <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html" title="&sect; 86a StGB: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen">§ 86a Abs. 1 StGB</a> kann man ja nicht nur mit den dort wewählten Worten ausdrücken.  Gut, daß der BGH auf den Trichter gekommen ist.</p>
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		<title>Von: Christoph</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/zertrummertes-hakenkreuz-nicht-strafbar/comment-page-1#comment-1328</link>
		<dc:creator>Christoph</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jun 2007 14:27:21 +0000</pubDate>
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		<description>@Andy:

Und warum nicht?
Woher nehmen Sie das Wissen, dass es nicht um Protest, sondern um Provokation ging?
Was ist verwerflich an einer &quot;Provokation&quot;, die ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation - mag es auch unter Nazis gebräuchlich sein, es bleibt doch verboten - symbolisch zerstört?

Der Justiz Blindheit auf dem linken Auge vorzuwerfen, erscheint verfehlt, immerhin hat erst der BGH die von Ihnen monierte (meines Erachtens einzig sinnvolle) Richtung eingeschlagen. Das LG Stuttgart hatte ja noch verurteilt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Andy:</p>
<p>Und warum nicht?<br />
Woher nehmen Sie das Wissen, dass es nicht um Protest, sondern um Provokation ging?<br />
Was ist verwerflich an einer &#8220;Provokation&#8221;, die ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation &#8211; mag es auch unter Nazis gebräuchlich sein, es bleibt doch verboten &#8211; symbolisch zerstört?</p>
<p>Der Justiz Blindheit auf dem linken Auge vorzuwerfen, erscheint verfehlt, immerhin hat erst der BGH die von Ihnen monierte (meines Erachtens einzig sinnvolle) Richtung eingeschlagen. Das LG Stuttgart hatte ja noch verurteilt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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		<title>Von: Andy</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/zertrummertes-hakenkreuz-nicht-strafbar/comment-page-1#comment-1326</link>
		<dc:creator>Andy</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jun 2007 08:17:44 +0000</pubDate>
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		<description>Nun ja, die linke Zecke (dazu bekennt er sich ja offen) will ja eher weniger gegen Nazis protestieren (schon auch, aber nicht vordergründig), sondern einfach nur die Rechten provozieren. Nur die Linken sind ja legal und toll und die Besten. 

Das finde ich das Schlimme an der Sache. Protest schön und gut, aber nicht so.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nun ja, die linke Zecke (dazu bekennt er sich ja offen) will ja eher weniger gegen Nazis protestieren (schon auch, aber nicht vordergründig), sondern einfach nur die Rechten provozieren. Nur die Linken sind ja legal und toll und die Besten. </p>
<p>Das finde ich das Schlimme an der Sache. Protest schön und gut, aber nicht so.</p>
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