Warten auf den Mandanten – er ist nicht Godot

2. Oktober 2006

Der Mandant heißt zwar nicht Godot, aber ein wenig ähnelt er ihm. Um 08.30 sollte das Verfahren im Amtsgericht Braunschweig gegen ihn beginnen. Bis 10.30 Uhr ist er nicht erschienen und konnte auch noch nicht vorgeführt werden. Welch Wohltat, dass nach dem RVG auch ausgefallene Termine abgerechnet werden können, sogar als Pflichtverteidiger.

Wenn man als Strafverteidiger einmal zusammenrechnet, wieviele Stunden seines Berufslebens man schon in Gerichten “umsonst” im doppelten Wortsinn gewartet hat, dürfte es sich am Stück um einen sehr ausgedehnten Urlaub handeln.

RA Werner Siebers | Allgemeines | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

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