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	<title>Kommentare zu: Vollzug der Untersuchungshaft auch bei Mordverdacht nicht zwingend</title>
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		<title>Von: Justus</title>
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		<dc:creator>Justus</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Dec 2007 15:39:58 +0000</pubDate>
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		<description>Unterstellt man jedoch in einem Fall wie dem von einschlägig bereits in Erscheinung getretenen Jugendlichen gefährlich in einer Münchner U-Bahn zusammengetretenen Rentner mit gutem Grund eine Wiederholungsgefahr, sollte begründete Wiederholungsgefahr m.E. für die Anwendung von § 112 Abs. 3 StPO auch in anderen Fällen eigentlich ausreichen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Unterstellt man jedoch in einem Fall wie dem von einschlägig bereits in Erscheinung getretenen Jugendlichen gefährlich in einer Münchner U-Bahn zusammengetretenen Rentner mit gutem Grund eine Wiederholungsgefahr, sollte begründete Wiederholungsgefahr m.E. für die Anwendung von <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/112.html">§ 112 Abs. 3 StPO</a> auch in anderen Fällen eigentlich ausreichen.</p>
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