Vollmachtsvorlage – eine Reaktion auf den Textbaustein

26. September 2006

Die Verteidigungsanzeige hatte ich wie üblich formuliert und per Fax an die Polizei geschickt.

Heute morgen ruft der freundliche Polizeibeamte in der Kanzlei an und bittet um Rückruf. Er möchte er wissen, ob er das Schreiben auch noch im Original erhält und außerdem sei die Vollmacht war nicht beigefügt gewesen.

:-)

RA Carsten R. Hoenig | Polizeiarbeit, Vollmacht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

2 Kommentare zu “Vollmachtsvorlage – eine Reaktion auf den Textbaustein”

  1. 01

    Naja, wenn Sie jeden Polizisten einzeln erziehen müssen, dürften noch jede Menge Faxe mit Textbausteinen rausgehen.
    Aber was erwarten Sie denn von Polizisten, wenn sogar Staatsanwälte und Richter immer wieder die gleichen Fragen stellen.
    Sie haben doch schon ein Merkblatt, warum Sie keine Vollmacht vorlegen.
    Also wie immer Textbausteinschreiben und Merkblatt als Anlage per Fax.
    Viel Spaß.

    RA Anders am 26. September 2006 um 08:48
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  2. 02

    Das mit der Vollmacht ist ja in Ordnung und noch nachvollziehbar. Aber die Nachfrage in Kombination mit der Ansicht, ein Fax reiche nicht aus, auf das Original komme es an, war den Beitrag schon wert. ;-)

    RA Carsten R. Hoenig am 26. September 2006 um 09:08
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