Unwirksame Zustellung wegen fehlender Vollmacht

22. Oktober 2006

Es ging um einen spektakulären Verkehrsunfall mit einem Verletzten. Angeklagt war ein LKW-Fahrer. Mein Mandant wurde in der Gerichtsverhandlung als Zeuge vernommen. Ein Gutachten wurde erstellt, das im Ergebnis die Aussage meines Mandanten nicht bestätigt. Der LKW-Fahrer wurde freigesprochen.

Dem Mandanten wurde in der Folge vorgeworfen, uneidlich falsch ausgesagt zu haben. Deswegen wurde er förmlich angehört. Er hat geschwiegen und ich habe Akteneinsicht erhalten. Auch danach wurde die Verteidigung durch Schweigen fortgesetzt.

Die geführte Korrespondenz zwischen der insoweit bockigen Staatsanwaltschaft und mir (ebenfalls bockig) wurde wegen der Nichtvorlage der Vollmacht geführt.

Ende September wird mir nun förmlich ein Strafbefehl zugestellt. Der Mandat erhält formlos eine Abschrift. Tatvorwurf im Strafbefehl ist aber nicht die falsche uneidliche Aussage, sondern eine fahrlässige Körperverletzung. Huch! Davon war aber bisher noch nicht die Rede. Ich habe – ohne weitere Begründung – Einspruch eingelegt.

Die erneute Akteneinsicht ergab, daß – nach meiner ersten Einsichtnahme – der Tatvorwurf wegen der Falschaussage vorläufig eingestellt und um die Körperverletzung erweitert wurde, allerdings ohne daß der Mandant oder ich darüber informiert wurden.

Ergebnis: Fehlende Anhörung, also Verletzung des rechtlichen Gehörs. Unwirksame Zustellung des Strafbefehls an den (insoweit vollmachtlosen) Verteidiger.

Ich bin gespannt auf den Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht …

RA Carsten R. Hoenig | Staatsanwaltschaft, Vollmacht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

Ein Kommentar zu “Unwirksame Zustellung wegen fehlender Vollmacht”

  1. 01

    na, wenn das kein funktionierendes Justizsystem ist…

    bambi am 22. Oktober 2006 um 09:59
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