Unschuldsvermutung gilt nicht im Terrorkampf
18. April 2007
Wolfgang Schäuble verabschiedet sich von einem wichtigen Rechtsgrundsatz. Nach Ansicht des Innenministers könnte die Unschuldsvermutung im Kampf gegen Terroristen nicht gelten.
Quelle: Weltonline, gefunden bei RA J. Melchior, Wismar
Ich überlasse es der Geschichte, diesen Mann und seine Gedanken zu kommentieren. Wenn ich jetzt hier schreibe, was ich von solchen Einstellungen und Absichten halte, wird das Blog der Vier Strafverteidiger vom Staatsschutz besetzt.

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