Steuerpflichtiger Handel mit Betäubungsmitteln

30. Januar 2007

Gegen den Mandanten wird ermittelt wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen. Es waren zwei Plantagen mit Cannabis-Pflanzen, die die Fahnder entdeckt hatten. Die Gärtnerei existierte wohl schon ein Weilchen …

Jetzt bekommt er Post. Diesmal vom zuständigen Finanzamt, das eine “abgekürzte Außenprüfung” ankündigt.

Bei den Prüfungen stehen folgende Themen im Vordergrund:

    Ermittlung der Betriebseinnahmen
    Umfang des Handels mit Betäubungsmitteln
    Aus welchen finanziellen Mitteln wurde der Lebensunterhalt bestritten?

Dieses Problem werden wir dann wohl auch noch in den Griff bekommen.

RA Carsten R. Hoenig | BtMG | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

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