Sparsame Amtsanwältin

28. September 2006


In einer kleinere Strafsache habe ich Akteneinsicht beantragt und gleichzeitig um Übersenderung der Akte an meine Kanzlei gebeten. Und ich habe nicht vergessen mitzuteilen: “Die entstehenden Kosten werde ich übernehmen.”

Soeben ruft die zuständige Amtsanwältin hier an und gibt zu bedenken, daß für die Übersendung der Akten Kosten in Höhe von 12,00 Euro entstehen werden und ob ich nicht doch lieber die Akte selbst abholen möchte.

Besten Dank, liebe Amtsanwältin, daß Sie sich Sorgen um mein Portemonaie machen. Aber haben Sie berücksichtigt, daß die Höhe der Kosten gesetztlich geregelt sind, daß von mir erwartet werden kann, das Gesetz zu kennen, daß das nicht die erste Akte ist, die ich mir zusenden lasse und daß wesentlich höhere Kosten entstehen, wenn ich die Akte abhole oder abholen lasse? Aber wenigstens haben sie angerufen und mir nicht geschrieben.

Es liegen Welten zwischen den Überlegungen eines kostenbewußten Beamten und denen eines kostenbewußten Unternehmers.

RA Carsten R. Hoenig | Staatsanwaltschaft | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

5 Kommentare zu “Sparsame Amtsanwältin”

  1. 01

    Sorry, aber bei euch hat man das Gefühl, ihr habt immer was zu meckern. Irgendwie kann man es euch nicht recht machen *kopfschüttel* Und vielleicht war die Sekretärin eh gerade auf dem Weg zu Gericht und hätte bei der StA noch schnell reinhuschen können.

    Barbara am 28. September 2006 um 21:57
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  2. 02

    Ich habe auch gedacht, “och, die meint es doch nur gut”. Aber auf der anderen Hand kann ich mir auch vorstellen, dass sich ein erfahrenen Verteidiger, der ja weiß, dass das 12 € kostet, sich dann mal denkt, “na klar, dass weiß ich auch”.

    Und so meckerig ist es doch gar nicht, da habe ich hier schon andere Sachen gelesen. ;)

    A.Schulte am 28. September 2006 um 22:47
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  3. 03

    Nein, liebe Barbara, es geht hier nicht um’s Meckern des Meckern Willens. Meine Mitarbeiterinnen sind hoch qualifizierte Fachkräfte, die ich nicht durch dunkle Gerichtsflure schicken möchte.

    RA Carsten R. Hoenig am 28. September 2006 um 22:48
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  4. 04

    Wenn es um die Amtsanwaltschaft Berlin geht, sind die 12 Euro gut investiert. Selbst wenn man eine Verhandlung in Tiergarten hat, sollte man sich das Selbstabholen von Akten wohl überlegen. Einen Mitarbeiter dort hinzuschicken, bedeutet, ihn einen halben Tag, ohne dass er etwas dafür könnte, nicht wiederzusehen…

    FJ am 29. September 2006 um 08:25
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  5. 05

    Und trotzdem hat sie es nur gut gemeint. Und ich fand den Ton dieser Meldung ihrem “gutgemeint” gegenüber nicht wirklich nett.
    Aber egal.

    Barbara am 29. September 2006 um 18:42
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