“Second Life”: Ist Sex mit virtuellen Kindern strafbar?

22. Februar 2007

Die niederländische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Kinderpornografie im Onlinespiel «Second Life». Und sie muss die Frage klären, ob «Sex mit virtuellen Kindern» strafbar ist.

In dem Onlinespiel «Second Life» geschehen auch Verbrechen. Die niederländische Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen die Urheber virtueller Kinderpornografie. Es lägen bereits mehrere Strafanzeigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor, sagte eine Staatsanwältin im niederländischen Fernsehen. Laut einem Bericht des Fernsehmagazins «Netwerk» gibt es in der computeranimierten Welt Plätze, an denen «Sex mit virtuellen Kindern» angeboten wird.

Quelle: netzeitung

Die Staatsanwaltschaft will angeblich Musterprozesse führen, in denen geprüft werden soll, ob auch virtuelle Straftaten geahndet werden können.

RA Werner Siebers | Allgemeines | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

10 Kommentare zu ““Second Life”: Ist Sex mit virtuellen Kindern strafbar?”

  1. 01

    Wow. Noch viel weiter kann man es mit “victimless crimes” eigentlich nicht treiben. Kinderpornographie ist eine Straftat, keine Frage. Ob der Besitz von KiPo-Metrail strafbar sein muss, ist eine politische Frage, aber wohl noch zu bejahen.

    Ob das auch für “virtuelles” Material gelten muss, Zeichnungen, Comics oder Photomontagen bei deren Herstellung es nachweislich nicht zum Missbrauch von Minderjährigen gekommen ist, darf aber hinterfragt werden.

    Ingmar Greil am 22. Februar 2007 um 10:31
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  2. 02

    Auf eine derart bekloppte Idee kann nur ein Staatsanwalt (oder war es gar eine Staatsanwältin) verfallen!

    Aber um den Gedanken konsequent weiter zu spinnen:
    - findet der Strafprozess dann vor einem niederländischen Gericht oder auch in der virtuellen Parallelwelt statt?
    - und falls es zu einer Haftstrafe kommt, wer sitzt die ab und wo? Ggf. der Avatar des User im Second-Life-Knast (falls es den schon gibt)

    RA J. Melchior am 22. Februar 2007 um 11:25
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  3. 03

    Gibt es, jedenfalls so etwas ähnliches: http://www.boingboing.net/2006/01/04/misbehavior_in_secon.html

    Ingmar Greil am 22. Februar 2007 um 11:33
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  4. 04

    Falls jemand einen virtuellen Verteidiger sucht:
    Hallo! Hier bin ich! ;-)

    RA Carsten R. Hoenig am 22. Februar 2007 um 11:40
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  5. 05

    Ihr Kollege, RA J. Melchior, fragt sich bereits, ob eine virtuelle Kanzlei unter das Zweigstellenverbot fallen würde …

    doppelfish am 22. Februar 2007 um 14:28
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  6. 06

    mhmm – soll das Zweigstellenverbot nicht demnächst aufgehoben werden ? :-)

    Sigi am 22. Februar 2007 um 18:36
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  7. 07

    Kinderpornografie ist eine schlimme Sache.
    Im Moment kann man aber schon fast den Eindruck gewinnen, man käme nur beim Benutzen des Wortes alleine ins Fadenkreuz der Fahnder.
    Sicher müssen alle Wege genutzt werden um die Verantwortlichen zu finden und unschädlich zu machen.
    Und da muß man sich dann halt auch die Frage gefallen lassen, warum man auf seiner Internetpräsenz ein Angebot zum Sex mit virtuellen Kindern duldet bzw. zuläßt. Allerdings sollte dann eher der fragliche Benutzer gesperrt bzw. verfolgt werden.

    Der Lederclaus am 23. Februar 2007 um 11:05
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  8. 08

    Ja genau, kinderpornographie ist eine abscheuliche sache und meiner meinung nach die schlimmst, da sich die opfer nicht wehren können und meist noch nicht mal die möglich dazu haben.
    bekanntlicherweise fangen viele perversitäten klein an, mit bildern an sehen, leute zu beobachten etc. irgendwann wird auch die letzte grenze überschritten und dann….ist es zu spät um irgendetwas zu tun. dann ist mindestens ein leben vollkommen zerstört. deshalb kann man nie genug für sicherheit und auch klarheit sorgen.so was sollte NIE geduldet werden auch wenn es nur virtuell geschieht. denn die absichten und fantasien scheinen ja doch sehr real zu sein!

    yogo1985 am 23. Februar 2007 um 14:55
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  9. 09

    Lederclaus und yogo1985: Richtig, und richtig. Aber man kann es aber auch zu weit treiben. Warum man sich über die Verhältnisse in der virtuellen Welt allerdings überhaupt Sorgen macht, passt allerdings nur unwesentlich besser in mein Hirn, wie die Frage, warum sich im reellen Leben Erwachsene an Kindern auf so eklige Weise vergreifen.

    doppelfish am 23. Februar 2007 um 16:51
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  10. 10

    Wird es dann auch Mordverfahren geben gegen virtuelle Massenmörder aka Killerspielkonsumenten?

    Daniel am 7. März 2007 um 17:29
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