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	<title>Kommentare zu: Schreckschußpistole keine halbautomatische Schußwaffe</title>
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		<title>Von: RAin Kerstin Rueber</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/schreckschuspistole-keine-halbautomatische-schuswaffe/comment-page-1#comment-1933</link>
		<dc:creator>RAin Kerstin Rueber</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Sep 2007 10:49:24 +0000</pubDate>
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		<description>@Frogger: Eine Schreckschußwaffe ist keine Schußwaffe im Sinne des Waffengesetzes, da bei ihr kein Geschoß durch einen Lauf getrieben wird. Bei Schreckschuß- oder Gaswaffen ist der Lauf nicht offen, sondern verschlossen. Eine WBK braucht man aber nur für Schußwaffen. Bei Schreckschußpistolen MIT PTB-Zeichen reicht es wenn man 18 Jahre alt ist. Problem war aber, dass hier kein PTB-Zeichen auf der Waffe war, so dass ein Verstoß gegen das WaffG gegeben war.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Frogger: Eine Schreckschußwaffe ist keine Schußwaffe im Sinne des Waffengesetzes, da bei ihr kein Geschoß durch einen Lauf getrieben wird. Bei Schreckschuß- oder Gaswaffen ist der Lauf nicht offen, sondern verschlossen. Eine WBK braucht man aber nur für Schußwaffen. Bei Schreckschußpistolen MIT PTB-Zeichen reicht es wenn man 18 Jahre alt ist. Problem war aber, dass hier kein PTB-Zeichen auf der Waffe war, so dass ein Verstoß gegen das WaffG gegeben war.</p>
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		<title>Von: Hendrik</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/schreckschuspistole-keine-halbautomatische-schuswaffe/comment-page-1#comment-1911</link>
		<dc:creator>Hendrik</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Sep 2007 06:59:39 +0000</pubDate>
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		<description>Ist den bei einem Vorstrafenregister der Erwerb oder Besitz so einer Schreckschusswaffe nicht gestattet? Oder bekam der Mandant auf Grund dessen einfach keine WBK ausgestellt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ist den bei einem Vorstrafenregister der Erwerb oder Besitz so einer Schreckschusswaffe nicht gestattet? Oder bekam der Mandant auf Grund dessen einfach keine WBK ausgestellt?</p>
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		<title>Von: doppelfish</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/schreckschuspistole-keine-halbautomatische-schuswaffe/comment-page-1#comment-1838</link>
		<dc:creator>doppelfish</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 Sep 2007 00:33:32 +0000</pubDate>
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		<description>@RA Siebers:  Dann werden sich solche Richter wohl auch weiterhin damit abfinden müssen, daß ihnen der Strafverteidiger dann soweit wie eben jeweils nötig ihren Job erklärt.  Ich wünsche gutes Gelingen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@RA Siebers:  Dann werden sich solche Richter wohl auch weiterhin damit abfinden müssen, daß ihnen der Strafverteidiger dann soweit wie eben jeweils nötig ihren Job erklärt.  Ich wünsche gutes Gelingen.</p>
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		<title>Von: frogger</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/schreckschuspistole-keine-halbautomatische-schuswaffe/comment-page-1#comment-1828</link>
		<dc:creator>frogger</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Sep 2007 07:57:42 +0000</pubDate>
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		<description>@RAin Kerstin Rueber
Dann dürfen Sie auch durchaus ein wenig stolz sein. 25 TS gehen dann voll in Ordnung...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@RAin Kerstin Rueber<br />
Dann dürfen Sie auch durchaus ein wenig stolz sein. 25 TS gehen dann voll in Ordnung&#8230;</p>
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		<title>Von: RA Werner Siebers</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/schreckschuspistole-keine-halbautomatische-schuswaffe/comment-page-1#comment-1818</link>
		<dc:creator>RA Werner Siebers</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Sep 2007 16:05:24 +0000</pubDate>
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		<description>@doppelfish

Pessimistischerweise darf man aber auch daraus schließen, dass man in Deutschland Strafrichter akzeptiert, die von dem, was sie tun, keine Ahnung haben. Ich bestätige, dass das stimmt. Leider sind nicht alle so fair, und geben es zu. Manche merken es nicht einmal.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@doppelfish</p>
<p>Pessimistischerweise darf man aber auch daraus schließen, dass man in Deutschland Strafrichter akzeptiert, die von dem, was sie tun, keine Ahnung haben. Ich bestätige, dass das stimmt. Leider sind nicht alle so fair, und geben es zu. Manche merken es nicht einmal.</p>
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		<title>Von: RAin Kerstin Rueber</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/schreckschuspistole-keine-halbautomatische-schuswaffe/comment-page-1#comment-1816</link>
		<dc:creator>RAin Kerstin Rueber</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Sep 2007 15:21:39 +0000</pubDate>
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		<description>@frogger: Die Waffe hatte KEIN PTB-Zeichen. Mein Mandant hatte KEINE WBK, dafür aber Vorstrafen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@frogger: Die Waffe hatte KEIN PTB-Zeichen. Mein Mandant hatte KEINE WBK, dafür aber Vorstrafen.</p>
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		<title>Von: doppelfish</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/schreckschuspistole-keine-halbautomatische-schuswaffe/comment-page-1#comment-1815</link>
		<dc:creator>doppelfish</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Sep 2007 14:22:18 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn sowohl Richter als auch StA von Waffen so wenig Ahnung haben, schließe ich optimistischerweise daraus, daß Verstösse gegen das WaffG nicht gerade an der Tagesordnung sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn sowohl Richter als auch StA von Waffen so wenig Ahnung haben, schließe ich optimistischerweise daraus, daß Verstösse gegen das WaffG nicht gerade an der Tagesordnung sind.</p>
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		<title>Von: Frogger</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/schreckschuspistole-keine-halbautomatische-schuswaffe/comment-page-1#comment-1814</link>
		<dc:creator>Frogger</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Sep 2007 13:46:34 +0000</pubDate>
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		<description>Besitz einer Gaswaffe starfbar?

Irgendwie verstehe ich die Verurteilung zu 25 TS wegen Besitzes einer Gaswaffe nicht.

Der Besitz einer PTB zugelassenen Gaswaffe ist frei ab 18. Lediglich für das Führen einer Gaswaffe außerhalb des eignen befriedeten Besitztums benötigt man den &quot;kleinen Waffenschein&quot;.

Und bei einer Verurteilung wegen &quot;Führens&quot; zu 25 TS wäre ich als Anwalt nicht stolz. Beim ersten mal käme eher eine Einstellung mit Auflage oder max 15 TS in Frage.

Gruß,

frogger</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Besitz einer Gaswaffe starfbar?</p>
<p>Irgendwie verstehe ich die Verurteilung zu 25 TS wegen Besitzes einer Gaswaffe nicht.</p>
<p>Der Besitz einer PTB zugelassenen Gaswaffe ist frei ab 18. Lediglich für das Führen einer Gaswaffe außerhalb des eignen befriedeten Besitztums benötigt man den &#8220;kleinen Waffenschein&#8221;.</p>
<p>Und bei einer Verurteilung wegen &#8220;Führens&#8221; zu 25 TS wäre ich als Anwalt nicht stolz. Beim ersten mal käme eher eine Einstellung mit Auflage oder max 15 TS in Frage.</p>
<p>Gruß,</p>
<p>frogger</p>
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