Sachsen-Anhalt gehört nicht zur EU!

14. Juni 2007

Dieses wurde mir gestern in einer Hauptverhandlung in einem dort gelegenen Amtsgericht von einer Mitarbeiterin eines Straßenverkehrsamtes bestätigt.

Die Dame wollte uns weismachen, daß man auch mit einer EU-Fahrerlaubnis erst dann in Sachsen-Anhalt ein Auto fahren darf, wenn man sich dies genehmigen läßt. Man müsse doch schließlich prüfen, ob das mit der Fahrerlaubnis dort alles seine Ordnung hatte, wo sie erteilt wurde.

Ich befürchte, dort herrscht noch etwas Nachholbedarf in diesen Sachen…

RA Bernd Eickelberg | Allgemeines | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

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