Richterin mit Weitblick beim Amtsgericht Braunschweig

12. Februar 2007

Das gibt es auch noch. Eine Richterin, die nicht nur einfach eine Anklage zulässt, sondern darüber nachdenkt, was eigentlich passieren würde, wenn in der Hauptverhandlung von den Angeklagten die Einlassung abgegeben werden, die die Verteidiger bereits zur Akte gebracht haben.

Mit deutlichem Hinweis darauf, dass dieser Gedanke auch die Staatsanwaltschaft schon von der Anklageerhebung hätte abhalten müssen, führt sie aus, dass bei dieser Einlassung jedenfalls bei Anwendung des Zweifelssatzes ein Schuldnachweis nicht zu führen sein wird und lehnt die Zulassung der Anklage ab.

Anklage ab, Hut ab!

RA Werner Siebers | Allgemeines, Urteile | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

Ein Kommentar zu “Richterin mit Weitblick beim Amtsgericht Braunschweig”

  1. 01

    klasse und hut ab. vielleicht wechselt diese richterin mal für ein jahr zur staatsanwaltschaft in hannover. dort bekäme sie einiges zu tun, wie meine erlebnisse beweisen. aufmerksames lesen dieser seiten ist ratsam.

    Heinz-Peter Tjaden am 13. Februar 2007 um 15:42
    Zum Seitenbeginn springen

Sie haben das Recht zu schreiben:

  •  
  •  
  •  

Verfolge neue Kommentare zu diesem Beitrag mit diesem Kommentar-Feed.

leerzeile leerzeile leerzeile leerzeile