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	<title>Kommentare zu: Rechtsbeugungsverdacht wegen Knöllchenquoten</title>
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		<title>Von: Heinz Gerdsen</title>
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		<dc:creator>Heinz Gerdsen</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Jul 2008 13:47:58 +0000</pubDate>
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		<description>Heinz Gerdsen                                                                     18.Juli 2008   
Büroanschrift
Dorfstrasse 51                                                           Tel.: 0174/9163908
16278 Pinnow

In der Stadt Schwedt/Oder entwickeln die Mitarbeiter / innen des Ordnungsamtes  entsprechend des im öffentlichen Dienst seit Jahren eingeführten Leistungsprinzips einen enormen Einfallsreichtum diese Leistungen in der Form der Verwarngeldverhängungen und Bußgeldverfahren zu erbringen. Seit Jahren kontrollieren die Politessen auch die privaten Parkordnungen der Grundstückseigentümer auf Privatgrundstücken wie zum Beispiel der Tiefgarage und den Kundenparkplätzen der Schwedter Supermärkte und sogar die Mitarbeiterparkplätze des umzäunten Geländes der örtlichen Raffinerie der PCK GmbH Schwedt. 
Wer nun auf die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland baut und feststellt, dass derartige Übergriffe auf Privatgrundstücken durch öffentlich Bedienstete sicherlich DDR typisch sind und den Verfahrensweisen der Ordnungskräfte der SED Diktatur entsprechen, aber nunmehr mehr als 10 Jahre nach der Wende hier bundesdeutsches Recht anzuwenden sei wird eines besseren belehrt. Da hier zwar die Währung von DDR Mark auf D Mark und auf Euro erfolgt ist, die Führungskräfte in der Stadtverwaltung und auch beim örtlich zuständigen Amtgericht Schwedt zum großen Teil die gleichen geblieben sind, ist die Hoffnung auf gerichtliche Hilfe üblicherweise vergeblich.
Die für die Organisation der „Leistung“ der Richter / innen des Amtsgerichtes Schwedt verantwortliche  Direktorin Frau Monika Gläser z.B. war bereits für das DDR Regime als Richterin tätig und wohnt für einen Richter „untypisch“ am Ort ihrer Rechtssprechung  nämlich in ihrem Haus/Villa Am Deich 29, in 16303 Schwedt. Der langjährige Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Schwedt hatte ebenfalls eine seiner jetzigen Tätigkeit ähnliche Führungsposition.
Ein gutgläubiger Leser könnte nun meinen diese DDR „Altlasten“ hätten in Dankbarkeit für die Einführung der D-Mark und für den Erhalt ihres hoch bezahlten Jobs nunmehr ihrem Amtseid auf die Verfassung der DDR und der Gewalteneinheit gegen den Bürger abgeschworen und würden sich hingebungsvoll der Umsetzung des bundesdeutschen Grundgesetzes widmen. 

Für den Fall das ein Richter glaubt er müsse bei seiner Urteilsfindung abwägen, so ist ihm dieses durch die Stadtverwaltung erleichtert worden. Die Stadt Schwedt hat, im Bereich unmittelbar neben dem Haupteingang des  Amtsgerichtes Schwedt Parkflächen mit einer tagsüber begrenzten Parkdauer auf 2 Stunden unter Anordnung der Benutzung von Parkscheiben eingerichtet. An bestimmte Personen wie zum Beispiel Richterinnen hat sie zeitlich befristete, übertragbare Ausnahmegenehmigungen von der Pflicht zur Benutzung der Parkscheibe herausgegeben. Wer nun als Richter / in oder deren Angehöriger  Besitzer einer derartigen Ausnahmegenehmigung ist, legt diese hinter die Windschutzscheibe seines PKW und parkt komfortabel sowohl während seiner Arbeitszeit wie auch bei Besuchen der benachbarten Fußgängerzone zeitlich unbegrenzt und ohne Angst vor „Knöllchen“ direkt neben dem Haupteingang des Amtsgerichtes Schwedt.  
Eben diese durch die mir aus der Strassenverkehrsordnung nicht bekannte Ausnahmegenehmigung begünstigten Richter /innen haben nun während ihrer Dienstzeit über die teilweise recht abenteuerlichen Bußgeldverfahren der Stadt Schwedt zu entscheiden.
Hier haben die Richter/innen in ihren Entscheidungen nun abzuwägen ob sie in Dankbarkeit für die tollen kostenfreien Parkplätze in exponierter Lage dem Anliegen der Stadt Schwedt nach Erhöhung ihrer Einnahmen nachgeben oder dem Verlangen des Bürgers nach gerichtlichem Schutz gegen die Übergriffe der Stadt auf ihren Geldbeutel. Sollte ein Richter /in zu oft eine Entscheidung gegen die Interessen der Stadtverwaltung treffen, so könnte er dafür verantwortlich sein, dass zukünftig die Sonderparkerlaubnisse der Stadt Schwedt nicht erneuert werden und daher womöglich kostenpflichtige Parkplätze im benachbarten Parkhaus von den Richtern angemietet werden müssen. 
Welcher Richter möchte durch sein Fehlverhalten gegenüber der Stadtverwaltung Schwedt dafür verantwortlich sein, dass er und seine Kollegen zukünftig  weiter zum Auto laufen oder gar einen kostenpflichtigen Parkplatz aufsuchen müssen? 
Beipielhaft wurde von mir die Sonderparkerlaubniss der Stadt Schwedt im Auto der Direktorin Frau Monika Gläser fotogafiert, wie auch das Fahrzeug auf zuvor beschriebenem  Parkplatz.Diese Fotos können bei Bedarf übersandt werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Heinz Gerdsen                                                                     18.Juli 2008<br />
Büroanschrift<br />
Dorfstrasse 51                                                           Tel.: 0174/9163908<br />
16278 Pinnow</p>
<p>In der Stadt Schwedt/Oder entwickeln die Mitarbeiter / innen des Ordnungsamtes  entsprechend des im öffentlichen Dienst seit Jahren eingeführten Leistungsprinzips einen enormen Einfallsreichtum diese Leistungen in der Form der Verwarngeldverhängungen und Bußgeldverfahren zu erbringen. Seit Jahren kontrollieren die Politessen auch die privaten Parkordnungen der Grundstückseigentümer auf Privatgrundstücken wie zum Beispiel der Tiefgarage und den Kundenparkplätzen der Schwedter Supermärkte und sogar die Mitarbeiterparkplätze des umzäunten Geländes der örtlichen Raffinerie der PCK GmbH Schwedt.<br />
Wer nun auf die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland baut und feststellt, dass derartige Übergriffe auf Privatgrundstücken durch öffentlich Bedienstete sicherlich DDR typisch sind und den Verfahrensweisen der Ordnungskräfte der SED Diktatur entsprechen, aber nunmehr mehr als 10 Jahre nach der Wende hier bundesdeutsches Recht anzuwenden sei wird eines besseren belehrt. Da hier zwar die Währung von DDR Mark auf D Mark und auf Euro erfolgt ist, die Führungskräfte in der Stadtverwaltung und auch beim örtlich zuständigen Amtgericht Schwedt zum großen Teil die gleichen geblieben sind, ist die Hoffnung auf gerichtliche Hilfe üblicherweise vergeblich.<br />
Die für die Organisation der „Leistung“ der Richter / innen des Amtsgerichtes Schwedt verantwortliche  Direktorin Frau Monika Gläser z.B. war bereits für das DDR Regime als Richterin tätig und wohnt für einen Richter „untypisch“ am Ort ihrer Rechtssprechung  nämlich in ihrem Haus/Villa Am Deich 29, in 16303 Schwedt. Der langjährige Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Schwedt hatte ebenfalls eine seiner jetzigen Tätigkeit ähnliche Führungsposition.<br />
Ein gutgläubiger Leser könnte nun meinen diese DDR „Altlasten“ hätten in Dankbarkeit für die Einführung der D-Mark und für den Erhalt ihres hoch bezahlten Jobs nunmehr ihrem Amtseid auf die Verfassung der DDR und der Gewalteneinheit gegen den Bürger abgeschworen und würden sich hingebungsvoll der Umsetzung des bundesdeutschen Grundgesetzes widmen. </p>
<p>Für den Fall das ein Richter glaubt er müsse bei seiner Urteilsfindung abwägen, so ist ihm dieses durch die Stadtverwaltung erleichtert worden. Die Stadt Schwedt hat, im Bereich unmittelbar neben dem Haupteingang des  Amtsgerichtes Schwedt Parkflächen mit einer tagsüber begrenzten Parkdauer auf 2 Stunden unter Anordnung der Benutzung von Parkscheiben eingerichtet. An bestimmte Personen wie zum Beispiel Richterinnen hat sie zeitlich befristete, übertragbare Ausnahmegenehmigungen von der Pflicht zur Benutzung der Parkscheibe herausgegeben. Wer nun als Richter / in oder deren Angehöriger  Besitzer einer derartigen Ausnahmegenehmigung ist, legt diese hinter die Windschutzscheibe seines PKW und parkt komfortabel sowohl während seiner Arbeitszeit wie auch bei Besuchen der benachbarten Fußgängerzone zeitlich unbegrenzt und ohne Angst vor „Knöllchen“ direkt neben dem Haupteingang des Amtsgerichtes Schwedt.<br />
Eben diese durch die mir aus der Strassenverkehrsordnung nicht bekannte Ausnahmegenehmigung begünstigten Richter /innen haben nun während ihrer Dienstzeit über die teilweise recht abenteuerlichen Bußgeldverfahren der Stadt Schwedt zu entscheiden.<br />
Hier haben die Richter/innen in ihren Entscheidungen nun abzuwägen ob sie in Dankbarkeit für die tollen kostenfreien Parkplätze in exponierter Lage dem Anliegen der Stadt Schwedt nach Erhöhung ihrer Einnahmen nachgeben oder dem Verlangen des Bürgers nach gerichtlichem Schutz gegen die Übergriffe der Stadt auf ihren Geldbeutel. Sollte ein Richter /in zu oft eine Entscheidung gegen die Interessen der Stadtverwaltung treffen, so könnte er dafür verantwortlich sein, dass zukünftig die Sonderparkerlaubnisse der Stadt Schwedt nicht erneuert werden und daher womöglich kostenpflichtige Parkplätze im benachbarten Parkhaus von den Richtern angemietet werden müssen.<br />
Welcher Richter möchte durch sein Fehlverhalten gegenüber der Stadtverwaltung Schwedt dafür verantwortlich sein, dass er und seine Kollegen zukünftig  weiter zum Auto laufen oder gar einen kostenpflichtigen Parkplatz aufsuchen müssen?<br />
Beipielhaft wurde von mir die Sonderparkerlaubniss der Stadt Schwedt im Auto der Direktorin Frau Monika Gläser fotogafiert, wie auch das Fahrzeug auf zuvor beschriebenem  Parkplatz.Diese Fotos können bei Bedarf übersandt werden.</p>
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		<title>Von: unfehlbar.net</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/rechtsbeugungsverdacht-wegen-knollchenquoten/comment-page-1#comment-342</link>
		<dc:creator>unfehlbar.net</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Jan 2007 10:23:29 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;Mal wieder: Untergang des Abendlandes...&lt;/strong&gt;

Die autofahrende Nation ist mal wieder emp&#246;rt, der Untergang abendl&#228;ndischer Kultur kommt wieder einen Schritt n&#228;her. Nein, es ist diesmal keine Diskussion &#252;ber allgemeine Tempolimits (die machen ja die Autobahnen unsicherer, weil m...</description>
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<p>Die autofahrende Nation ist mal wieder emp&#246;rt, der Untergang abendl&#228;ndischer Kultur kommt wieder einen Schritt n&#228;her. Nein, es ist diesmal keine Diskussion &#252;ber allgemeine Tempolimits (die machen ja die Autobahnen unsicherer, weil m&#8230;</p>
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