OLG Hamm zur Verteidigervollmacht

29. Oktober 2007

Anläßlich einer Entscheidung des Amtsgerichts Lippstadt hatte das Oberlandesgericht Hamm die Frage der Vollmachtsvorlage einmal mehr zu beantworten:

Die Wirksamkeit der Verteidigerbestellung hängt (auch im Verkehrs-OWi-Verfahren) nicht von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde ab. Dies gilt auch dann, wenn nicht der Betroffene selbst, sondern dessen Arbeitgeber den Verteidiger beauftragt.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluß vom 22.08.2007 (4 Ss OWi 393/07)

Über den Lippstädter Tanz um die Vollmacht hatte ich hier bereits ausführlich berichtet. Irgendetwas hindert die dortigen Richter am Amtsgericht Lippstadt, Lehre anzunehmen.

RA Carsten R. Hoenig | Vollmacht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

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