“Ökonomischer Abfall” ist erledigt

7. Februar 2007

Ich hatte früher mal über ein Verfahren bezüglich unerlaubten Umgangs mit Abfällen berichtet. Dieses Verfahren ist nun endlich abgeschlossen.

Auch das Landgericht hatte sich der falschen Meinung des Amtsgerichts angeschlossen, daß es sich bei den Autos um Abfall handelte. Die Gefährlichkeit würde sich aus dem schlechten Allgemeinzustand und dem fehlenden TÜV ergeben. Meine Hinweise auf die obergerichtliche Rechtssprechung, wonach die Gefährlichkeit konkret (also durch Begutachtung der flüssigkeitsführenden Teile) festgestellt werden müßte, wurden geflissentlich ignoriert. Der Gutachter hat sogar ausdrücklich gesagt, er habe sich das so genau gar nicht angeschaut.

Die Berufung wurde verworfen.

Auf meine Revision hat das zuständige OLG die falsche Entscheidung aufgehoben. In der Begründung hat es u. a. meine Argumentation aufgegriffen. Die Sache landete wieder beim Landgericht.

Der neue Vorsitzende rief mich zunächst an, um die neue Verhandlung abzusprechen, man müsse ja wenigstens den Gutachter hören. Ich referierte kurz, daß der Sachverständige uns in der streitigen Frage mangels eigener Untersuchungen gar nix sagen können wird und für mich die Sache auf einen Freispruch zusteuere.

3 Wochen später dann der nächste Anruf des Vorsitzenden, ob man denn mit einer Einstellung des Verfahrens bei vollständiger Kostentragung durch die Landeskasse einverstanden wäre.

Wir waren es. Der Kostenfestsetzungsantrag hat mir große Freude gemacht…

RA Bernd Eickelberg | Prozesse | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

2 Kommentare zu ““Ökonomischer Abfall” ist erledigt”

  1. 01

    Schöner wäre aber schon noch ein weiterer öffentlicher Hauptverhandlungstermin und dann der nachfolgende Freispruch gewesen.

    Ich kann es nicht (mehr) nachvollziehen, warum sich Richter vor dem einen Satz so fürchten:

  2. Der Angeklagte wird freigesprochen!
  3. Das ist das Gericht dem zu Unrecht angeklagten Bürger schuldig, meine ich.

RA Carsten R. Hoenig am 7. Februar 2007 um 10:41
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  • 02

    Oh wie schade, kein Urteil mehr….Werden wir die Urteile bzw. die Begründung und Definition des ökonomischen Abfalls lesen dürfen?

    Nun-ex-Referendar am 8. Februar 2007 um 16:36
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