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	<title>Kommentare zu: Ohne schriftliche Vollmacht &#8211; unzulässig?</title>
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		<title>Von: RA Carsten R. Hoenig</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/ohne-schriftliche-vollmacht-unzulassig/comment-page-1#comment-2553</link>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Nov 2007 17:13:59 +0000</pubDate>
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		<description>@ Unwissender:
Die Antwort auf Ihre Frage/n finden Sie auf unserer Website: http://tinyurl.com/29bwvg</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Unwissender:<br />
Die Antwort auf Ihre Frage/n finden Sie auf unserer Website: <a href="http://tinyurl.com/29bwvg" rel="nofollow">http://tinyurl.com/29bwvg</a></p>
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		<title>Von: unwissender</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/ohne-schriftliche-vollmacht-unzulassig/comment-page-1#comment-2536</link>
		<dc:creator>unwissender</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Nov 2007 12:51:53 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Herr Kollege Hönig,

wenn ich Sie richtig verstehe, reichen Sie ausschließlich wegen § 145a I StPO keine schriftliche Vollmacht zu den Akten. So ganz klar ist mir der Hintergrund dazu noch nicht. Ich nehme mal stark an, dass Sie das Gericht / die StA nicht nur ärgern wollen :-)

Als möglichen Grund für Ihr Vorgehen fällt mir eigentlich nur der ein, dass Sie eine wirksame Zustellung an Ihre Kanzlei verhindern wollen in Fällen, in denen dadurch eine Frist zu laufen beginnt (z.B. Strafbefehl).

Solle Ihr Mandant dann von Ihnen nicht zwecks Besprechung der Angelegenheit erreichbar sein (zum Beispiel wegen Umzugs o.ä.) gäbe es ein Problem.

Wenn aber wegen § 145a I StPO nur an den Mandanten erfolgreich zugestellt werden kann, ist eine wirks. Zustellung möglicherweise nicht möglich?

Vielleicht können Sie mir ein wenig auf die Sprünge helfen?

Mich würde noch interessieren, ob das dann wirklich den ganzen Ärger wert ist. Machen das andere bekannte Berliner Strafverteidiger auch so?

ein grübelnder junger Kollege aus Berlin</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Kollege Hönig,</p>
<p>wenn ich Sie richtig verstehe, reichen Sie ausschließlich wegen <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/145a.html">§ 145a I StPO</a> keine schriftliche Vollmacht zu den Akten. So ganz klar ist mir der Hintergrund dazu noch nicht. Ich nehme mal stark an, dass Sie das Gericht / die StA nicht nur ärgern wollen <img src='http://www.vier-strafverteidiger.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Als möglichen Grund für Ihr Vorgehen fällt mir eigentlich nur der ein, dass Sie eine wirksame Zustellung an Ihre Kanzlei verhindern wollen in Fällen, in denen dadurch eine Frist zu laufen beginnt (z.B. Strafbefehl).</p>
<p>Solle Ihr Mandant dann von Ihnen nicht zwecks Besprechung der Angelegenheit erreichbar sein (zum Beispiel wegen Umzugs o.ä.) gäbe es ein Problem.</p>
<p>Wenn aber wegen <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/145a.html">§ 145a I StPO</a> nur an den Mandanten erfolgreich zugestellt werden kann, ist eine wirks. Zustellung möglicherweise nicht möglich?</p>
<p>Vielleicht können Sie mir ein wenig auf die Sprünge helfen?</p>
<p>Mich würde noch interessieren, ob das dann wirklich den ganzen Ärger wert ist. Machen das andere bekannte Berliner Strafverteidiger auch so?</p>
<p>ein grübelnder junger Kollege aus Berlin</p>
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	<item>
		<title>Von: RA JM</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/ohne-schriftliche-vollmacht-unzulassig/comment-page-1#comment-1966</link>
		<dc:creator>RA JM</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Sep 2007 12:59:02 +0000</pubDate>
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		<description>... und jetzt gibt’s speziell zum Thema das &lt;a href=&quot;http://verteidiger.wordpress.com&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt; VollMachtsBlog&lt;/a&gt;!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; und jetzt gibt’s speziell zum Thema das <a href="http://verteidiger.wordpress.com" rel="nofollow"> VollMachtsBlog</a>!</p>
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		<title>Von: doppelfish</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/ohne-schriftliche-vollmacht-unzulassig/comment-page-1#comment-1901</link>
		<dc:creator>doppelfish</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Sep 2007 12:07:14 +0000</pubDate>
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		<description>Da ist bestimmt irgendwo &lt;a href=&quot;http://vollmacht.de.ki/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;http://vollmacht.de.ki/&lt;/a&gt; verlinkt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Da ist bestimmt irgendwo <a href="http://vollmacht.de.ki/" rel="nofollow">http://vollmacht.de.ki/</a> verlinkt.</p>
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		<title>Von: RA Carsten R. Hoenig</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/ohne-schriftliche-vollmacht-unzulassig/comment-page-1#comment-1900</link>
		<dc:creator>RA Carsten R. Hoenig</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Sep 2007 11:02:29 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;blockquote&gt;Die Domain &quot;verteidigervollmacht.de&quot; ist nicht registriert.&lt;/blockquote&gt;

Quelle: &lt;a href=&quot;http://www.denic.de/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;DENIC eG&lt;/a&gt;

Andererseits: 
&lt;a href=&quot;http://www.vier-strafverteidiger.de/index.php/category/vollmacht&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;http://www.vier-strafverteidiger.de/index.php/category/vollmacht&lt;/a&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Domain &#8220;verteidigervollmacht.de&#8221; ist nicht registriert.</p></blockquote>
<p>Quelle: <a href="http://www.denic.de/" rel="nofollow">DENIC eG</a></p>
<p>Andererseits:<br />
<a href="http://www.vier-strafverteidiger.de/index.php/category/vollmacht" rel="nofollow">http://www.vier-strafverteidiger.de/index.php/category/vollmacht</a></p>
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		<title>Von: RA J. Melchior</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/ohne-schriftliche-vollmacht-unzulassig/comment-page-1#comment-1899</link>
		<dc:creator>RA J. Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Sep 2007 10:53:52 +0000</pubDate>
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		<description>Das erinnert mich an meine vor einiger Zeit bereits mit dem Kollegen Siebers diskutierte Idee, ein Vollmachts-Blog in die Welt zu rufen, um dort speziell Ein- und Ausfälle von Gerichten und Behörden und sonstige Absonderlichkeiten rund um das beliebte Thema Vollmachtsvorlage zu publizieren. 

Das AG Segeberg meint i.Ü.  offensichtlich, nunmehr die Rechtsgrundlage für die Vorlage bzw. Anforderung gefunden zu haben. Heute erreicht mich eine Ladung mit folgendem 

&lt;b&gt;&quot;Zusatz: Im Hinblick auf die Vorschrift des § 145 a StPO wird um Übersendung einer schriftlichen Verteidigervollmacht gebeten.&quot;&lt;/b&gt;

&lt;a&gt;§ 145 a StPO&lt;/a&gt;, so, so, nicht zuletzt deshalb reichen wir sie ja gerade nicht ein!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das erinnert mich an meine vor einiger Zeit bereits mit dem Kollegen Siebers diskutierte Idee, ein Vollmachts-Blog in die Welt zu rufen, um dort speziell Ein- und Ausfälle von Gerichten und Behörden und sonstige Absonderlichkeiten rund um das beliebte Thema Vollmachtsvorlage zu publizieren. </p>
<p>Das AG Segeberg meint i.Ü.  offensichtlich, nunmehr die Rechtsgrundlage für die Vorlage bzw. Anforderung gefunden zu haben. Heute erreicht mich eine Ladung mit folgendem </p>
<p><b>&#8220;Zusatz: Im Hinblick auf die Vorschrift des <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/145a.html">§ 145 a StPO</a> wird um Übersendung einer schriftlichen Verteidigervollmacht gebeten.&#8221;</b></p>
<p><a></a><a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/145a.html">§ 145 a StPO</a>, so, so, nicht zuletzt deshalb reichen wir sie ja gerade nicht ein!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: doppelfish</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/ohne-schriftliche-vollmacht-unzulassig/comment-page-1#comment-1898</link>
		<dc:creator>doppelfish</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Sep 2007 08:42:08 +0000</pubDate>
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		<description>Das AG hat 20 Monate lang versucht, dem Mandanten ein Schreiben zuzustellen?  Scheint &lt;a href=&quot;http://www.netzeitung.de/vermischtes/743370.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;sehr schwierig&lt;/a&gt; zu sein.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das AG hat 20 Monate lang versucht, dem Mandanten ein Schreiben zuzustellen?  Scheint <a href="http://www.netzeitung.de/vermischtes/743370.html" rel="nofollow">sehr schwierig</a> zu sein.</p>
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