Öffentliche Bekanntmachung

25. Januar 2008

Per Strafbefehl wird dem Rechtsanwalt vorgeworfen, er habe einen Oberstaatsanwalt beleidigt. 30 Tagessätze sollen die Rechtsfolge sein. So weit, so normal.

Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft beantragt und das Gericht festgesetzt:

Die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung durch Aushang des rechtskräftigen Strafbefehls am schwarzen Brett des Amtsgerichts … für die Dauer von 2 Monaten wird angeordnet, § 200 StGB.

Das sieht schwerstens nach einer Retourkutsche des beleidigten(?) Oberstaatsanwalts aus.

RA Carsten R. Hoenig | Staatsanwaltschaft | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

6 Kommentare zu “Öffentliche Bekanntmachung”

  1. 01

    Ich hoffe, der Kollege hat gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben?

    Christian am 25. Januar 2008 um 15:28
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  2. 02

    Selbst schuld! Der Rechtsanwalt hätte an den § 200 StGB denken sollen, bevor er den Oberstaatsanwalt beleidigte.

    Wieso Retourkutsche des Oberstaatsanwalts? Der Aushang wurde doch vom Gericht angeordnet!

    Oil am 27. Januar 2008 um 16:28
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  3. 03

    Ich schmunzle da mal ein bisschen und verweise auf den alten Fritz, der ja gleich die ganze “Sippschaft” an den Pranger gestellt hat “… damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.” Hier komplett nachzulesen.

    Justine am 30. Januar 2008 um 14:53
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  4. 04

    @ Oil:

    1.
    Es steht nicht fest, daß der Rechtsanwalt den OStA beleidigt hat. Der sich beleidigt fühlende OStA hat einen Strafantrag gestellt; der für die Bearbeitung dieses Antrags zuständige StA hat daraufhin einen Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls gestellt, dem das Gericht entsprochen hat. Der Rechtsanwalt hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.
    Also: Woher wissen Sie, daß das Gefühl des OStA zutrifft? Ich weiß es jedenfalls noch nicht.

    2.
    Es soll Strafverteidiger geben, denen es eine Ehre wäre, mit dem Vorwurf an den Pranger gestellt zu werden, *diesem* OStA die Meinung gegeigt zu haben.

    RA Carsten R. Hoenig am 2. Februar 2008 um 22:41
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  5. 05

    Ich sehe es als Gratiswerbung; trotzdem ehrenhaft und vertrauensbildend. Wenn ich sicher wäre, gelegentlich solch interessante Aushänge vorzufinden, würde ich sogar einen Umweg in Kauf nehmen.

    Weiter so.

    Ueker

    Ueker am 6. Februar 2008 um 00:20
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  6. 06

    Sonst haben Staatsanwälte und Gerichte nichts zu tun?Die Probleme des OStA möcht ich mal haben. Dann gings mir gut.

    Haben wir keine ernsthaften Verbrechen mehr in Deutschland.
    Zu wenig Morde, zu wenig Vergewaltigungen, zuwenig Einbrüche, etc??????
    Ja? Dann verleihen wir doch unsere OStA und Richter an den Kongo, Irak usw.

    Da gibt es sinnvolle Anklagen

    boris am 18. Februar 2008 um 23:03
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