Niedersächsisches Finanzministerium zur Vollmachtsvorlage im Steuerstrafverfahren

14. Mai 2007

Der unendliche Eiertanz wegen der Frage der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht geht weiter.

Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Lüneburg wollte mir in einem Steuerstrafverfahren beharrlich die Akteneinsicht verweigern, weil ich keine schriftliche Vollmacht vorgelegt habe. Mit einer Kette von Dienstaufsichtsbeschwerden bin ich beim Niedersächsischen Finanzministerium gelandet.

Dort hat man einen (eleganten?) Weg gefunden, dem Problem aus dem Weg zu gehen und mitgeteilt, dass man festgestellt habe, dass ich in einem völlig anderen Verfahren einen völlig anderen Mandanten betreffend eine schriftliche Vollmacht vorgelegt habe (übrigens aus völlig anderen Gründen).

Im Hinblick auf diese “veränderte Sachlage” halte man es nun für vertretbar, in diesem Einzelfall meine anwaltliche Vertretung als durch die anwaltliche Versicherung nachgewiesen anzusehen.

RA Werner Siebers | Allgemeines, Vollmacht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

Ein Kommentar zu “Niedersächsisches Finanzministerium zur Vollmachtsvorlage im Steuerstrafverfahren”

  1. 01

    Peinliches Rückzugsgefecht! Wahrscheinlich hat man mit dieser matschigen Begründung es dann auch nicht mehr für erforderlich gehalten, die Dienstaufsichtsbeschwerde(n) zu bescheiden, oder?

    RA J. Melchior am 14. Mai 2007 um 10:08
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