Magnus Gäfgen reloaded?

23. April 2007

Der wegen Mordes an Jakob von Metzler verurteilte Magnus Gäfgen steht möglicherweise vor einem neuen Verfahren über den alten Fall:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe Gäfgens Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland einstimmig angenommen, berichteten die Zeitungen.

Die Richter sähen Anhaltspunkte, dass die deutschen Behörden gegen das Verbot der Folter und gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen haben.

Gäfgen hatte im September 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet und war deshalb zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte erst ausgesagt und die Polizei zur Leiche des Kindes geführt, nachdem ihm von der Polizei massive Gewalt angedroht worden war.

Quelle: fr-online

Details veröffentlicht der Vertreter von Markus Gäfken, Rechtsanwalt Heuchemer, auf seiner Website.

RA Carsten R. Hoenig | Prozesse | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

6 Kommentare zu “Magnus Gäfgen reloaded?”

  1. 01

    Magnus, nicht Markus.

    Christian am 23. April 2007 um 13:49
    Zum Seitenbeginn springen
  2. 02

    Der arme Mörder..

    Gabriel am 23. April 2007 um 20:39
    Zum Seitenbeginn springen
  3. 03

    Herr Daschner ist ein Held.

    hans am 26. April 2007 um 06:37
    Zum Seitenbeginn springen
  4. 04

    Herr Daschner ist definitiv ein Held.

    Claas am 27. Mai 2007 um 08:54
    Zum Seitenbeginn springen
  5. 05

    Klar. Und Käse ist ein Gemüse.

    RA Carsten R. Hoenig am 27. Mai 2007 um 08:59
    Zum Seitenbeginn springen
  6. 06

    Ein schreckliches Verbrechen! Im Einzelfall sind die Meinungen nachvollziehbar. Dennoch kann es für Folter keine Rechtfertigung geben! Wann ist die Grenze zur Folter überschritten? Wird sie bald öfter überschritten? Böses sollte nicht mit Bösem bekämpft werden, sonst wird man irgendwann selbst zum Bösem!

    Ramin Zimmerhof am 20. Juli 2011 um 00:21
    Zum Seitenbeginn springen

Sie haben das Recht zu schreiben:

  •  
  •  
  •  

Verfolge neue Kommentare zu diesem Beitrag mit diesem Kommentar-Feed.

leerzeile leerzeile leerzeile leerzeile