Lebenslang im Oma-Mordprozess

18. September 2006

Das Landgericht Braunschweig hat heute eine 18-jährige zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und ihren ehemaligen Freund zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und bei beiden eine Einweisung nach § 64 StGB ausgesprochen. Wegen der Anwendung von § 21 StGB wurde die lebenslange Freiheitsstrafe zwar nicht gemildert, aber es wurde von der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld abgesehen.

Man wird sehen,ob die Begründung revisionssicher sein wird.

RA Werner Siebers | Prozesse | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

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