Lebenslang im Oma-Mordprozess
18. September 2006
Das Landgericht Braunschweig hat heute eine 18-jährige zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und ihren ehemaligen Freund zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und bei beiden eine Einweisung nach § 64 StGB ausgesprochen. Wegen der Anwendung von § 21 StGB wurde die lebenslange Freiheitsstrafe zwar nicht gemildert, aber es wurde von der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld abgesehen.
Man wird sehen,ob die Begründung revisionssicher sein wird.

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