Kostenrechnung für die Kopie eigener Daten

15. Mai 2007

Aufgrund einer Denunziation erging ein Durchsuchungsbeschluß. Dafür reicht bekanntlich ein schlichter Anfangsverdacht.

Die Wohnung wurde durchsucht und zwei Computer – ein Desktop-Rechner und ein Laptop – beschlagnahmt. Bis diese Rechner untersucht werden, dauert es nun mehr als ein Dutzend Monate. Und in dieser Zeit hat der Beschuldigte keine Zugriff auf all seine Daten, die er dringend beruflich benötigt, um seine Existenz zu sichern.

Deswegen versucht der engagierte Verteidiger, zumindest Kopien der Festplatten-Partitionen zu erhalten, die offensichtlich unverdächtig erscheinen. Mit ein wenig Geschick und freundlichem Zureden klappt das dann oft auch.

Das Neueste ist allerdings: Der Beschuldigte muß dafür zahlen, daß fremde Menschen seine Daten sichten und kopieren. Erst wenn er diese Rechnung bezahlt hat, händigt man ihm die Daten aus.

Ich bin gespannt, wer die Kosten trägt, wenn sich der denunzierte Verdacht nicht bestätigt, befürchte allerdings, daß der Beschuldigte darauf genauso sitzen bleibt wie auf seinen Verteidigungskosten.

RA Carsten R. Hoenig | Polizeiarbeit | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

5 Kommentare zu “Kostenrechnung für die Kopie eigener Daten”

  1. 01

    Also, wenn da wirklich Kassetten kopiert wurden, ist der Rechnungsbetrag ja beinahe angemessen. Die Beschreibung des Postens müsste dann allerdings auf “Schmerzensgeld” lauten.

    doppelfish am 15. Mai 2007 um 22:03
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  2. 02

    Vielleicht ergibt sich daraus ja eine neue Einnahmequelle für unsere gebeutelten Justizbehörden, am besten im Rahmen einer PPP (public private partnership):

    Die aus den eingehenden Denunziationen generierten Durchsuchungsbeschlüsse würden von privaten Wachdiensten umgesetzt. Die würden die beschlagnahmte IT erst mal ein paar Monate lagern und wären auch Ansprechpartner für das kostenpflichtige Erstellen der Backups.

    So würde die Justiz entlastet. Prozentual könnte sie an den Gewinnen aus den Backupverkäufen beteiligt werden. Denn das Erstellen der vielen Durchsuchungsbeschlüsse ist ja aufwendig und sollte honoriert werden.

    Ach so:

    Bei der Durchsuchung müssten leider alle Backups, die der Verdächtige vor der Durchsuchung selbst erstellt hat, mit beschlagnahmt werden. Man kann ja nie wissen, was da genau drauf ist. Dafür hat der Beschuldigte sicherlich Verständnis.

    Und gegen einen angemessenen Beitrag könnte man sich auf eine Robinsonliste setzen lassen und bliebe dann ein ganzes Jahr von Durchsuchungen verschont (außer bei Delikten im Terror-, Urheberrechts- oder KiPo-Bereich sowie bei Verunglimpfung eines Innenministers).

    Nur so ein Gedankenspiel.

    mh am 16. Mai 2007 um 08:21
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  3. 03

    “Vorgangs-Nr. #03″

    Scheint nicht so häufig vorzukommen, so ein Wunsch…

    Jörg Dennis Krüger am 16. Mai 2007 um 08:39
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  4. 04

    Ich möchte lieber nicht wissen, was ein “normaler” IT-Dienstleister für die Kopien berechnen würde!

    Badenser am 16. Mai 2007 um 09:21
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  5. 05

    Ist das noch Rechtsstaat oder schon Abzock-Deutschland?

    otti am 18. Mai 2007 um 19:22
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