In Geberlaune…

28. August 2007

…war gestern das Landgericht Koblenz. Es verurteilte zwei Männer zu Haftstrafen von 7 Jahren und 6 Monaten. Nach der Überzeugung der Kammer waren die Männer vom Sauerland nach Koblenz gefahren um einen Umschüler zu berauben. Beute: ein Personalausweis.

Die Angeklagten hatten sich eingelassen, sie hätten sich auf den Weg nach Koblenz gemacht um bei dem späteren Opfer Haschisch zu kaufen und sich erst kurze Zeit vor dem Überfall überlegt, den Umschüler unter Vorhalt eines Messers “abzuziehen”. Entgegen ihrer Erwartung fanden sie im Zimmer des Umschülers kein Haschisch, so dass dieser mit dem Schrecken und geringen Verletztungen davonkam.

Der Umschüler bestritt, mit Drogen gehandelt zu haben. Dem folgte das Gericht. Auch war die Kammer davon überzeugt, dass es den Angeklagten um Geld gegangen sei, dass sie hätten rauben wollen. Auch der Einwand meines Mitverteidigers, kein Mensch fahre im Schneetreiben vom Sauerland nach Koblenz um einem Hartz-IV-Empfänger Geld zu rauben, jede Oma auf dem heimischen Friedhof verspreche eine größere Beute, vermochte das Gericht nicht zu überzeugen.

Überraschend war das hohe Strafmaß. Bei 7 Jahren und 6 Monaten denkt man eher an einen Bankraub denn an einen mißlungenen Versuch, an Drogen zu gelangen. Die geringe Beute und der spontane Tatentschluss begründeten aus Sicht der Verteidigung einen minder schweren Fall, aber auch dies sah die Kammer gänzlich anders.

RAin Kerstin Rueber | Prozesse | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

7 Kommentare zu “In Geberlaune…”

  1. 01

    Viel Glück im Rechtsmittel!

    RA Carsten R. Hoenig am 28. August 2007 um 18:09
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  2. 02

    Man muss auch gönnen können… dachte sich wohl das Gericht und hat den Begriff der Großzügigkeit ein wenig fehlinterpretiert.

    RA Munzinger am 28. August 2007 um 18:53
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  3. 03

    Hallo zusammen,
    mir ist desöfteren schon aufgefallen, dass der jeweilige Name des Autors nicht unter dem Beitrag steht, wenn man diesen – bspw. von jurablogs kommend – direkt anwählt.

    Lediglich auf der Startseite des Blogs kann man erkennen, von wem der Beitrag geschrieben wurde.

    Wäre es evtl. möglich dies zu ändern, damit der fauler Leser nicht hin- und herklicken muss? ;)

    Grüße
    O. Topic

    Oberzensor:
    Danke für den Hinweis. Ist wunschgemäß eingebaut. ;-)

    Off -Topic am 28. August 2007 um 19:01
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  4. 04

    Warum sollte die Tat minder schwer wiegen, wenn das Opfer nicht genug Geld (oder eben Drogen) besitzt?

    Andererseits, wenn das Opfer “mit dem Schrecken und geringen Verletzungen davon[gekommen ist]“, hat im Gesetzestext des Gerichts wohl § 249(2) gefehlt.

    doppelfish am 28. August 2007 um 19:14
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  5. 05

    Es war schon immer ein wenig teurer, sich ausgerechnet in Koblenz strafbar zu machen.

    RA Werner Siebers am 28. August 2007 um 19:33
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  6. 06

    @doppelfish
    Schwerer Raub, § 250, aber auch hier gibt es den minder schweren Fall, § 250 III mit entsprechender Strafrahmenverschiebung.
    Die Rechtsprechung stufte in der Vergangenheit Taten als minder schwere Fälle aus, wenn die Wahl des Tatobjekts nur geringe Beute versprach, bei Spontantaten, finanzieller Notlage, Rückerlangung der Beute durch das Opfer um nur einige beispiele zu nennen.

    RAin Kerstin Rueber am 29. August 2007 um 11:59
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  7. 07

    Dann “gilt” also die Aussage von RA Siebers, und ich schließe mich dem Wunsch von RA Hoenig an.

    doppelfish am 29. August 2007 um 17:39
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