Gläserne Anwälte

5. März 2007

Rechtsanwaltskammern müssen dem Fiskus Auskunft über die Bankverbindung eines Kammermitglieds geben. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof.

Im Streitfall hatte der von dem Auskunftsersuchen betroffene Rechtsanwalt Steuerschulden, die das Finanzamt bisher nicht eintreiben konnte. Um ein möglicherweise unbekanntes Guthabenkonto aufzudecken, forderte die Behörde die Kammer auf, die Bankverbindung des Juristen preiszugeben, über die er seine Kammerbeiträge entrichtete.

Die Kammer lehnte dies ab und berief sich auf die Verschwiegenheitspflicht des Kammervorstands, die eine solche Auskunft verbiete. Die höchsten deutschen Finanzrichter ließen die Argumentation jedoch nicht gelten: Sie räumten der Auskunftspflicht nach der Abgabenordnung Vorrang vor den Kammerinteressen ein (Az.: VII R 46/05).

Quelle: handelsblatt

Niedergang der Schweigepflicht vor dem Fiskus. Die Kammern werden zur Auskunftei für Finanzamt und bald auch die Staatsanwaltschaft. Dann sollten diese Behörden aber auch die Kammerbeiträge übernehmen.

RA Werner Siebers | Allgemeines | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

Ein Kommentar zu “Gläserne Anwälte”

  1. 01

    Warum denn nur die Beiträge? Da mus man konsequent vorgehen … das hat schliesslich schonmal hervorragend geklappt.

    doppelfish am 5. März 2007 um 14:19
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