Fertigungsdatum

12. Februar 2007

Der Mandant wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach Ablauf der Bewährungszeit habe ich für ihn an das Gericht geschrieben und den Erlaß der Freiheitsstrafe beantragt.

Das Gericht teilte mit, daß bei der Amtsanwaltschaft ein weiteres Verfahren gegen meinen Mandanten geführt werde. Deswegen komme ein Erlaß derzeit nicht in Betracht. Das war im Oktober 2006.

Relativ schnell konnte geklärt werden, daß an dem neuerlichen Tatvorwurf überhaupt nichts dran war. Deswegen wurde das Verfahren auch nach § 170 II StPO eingestellt – ein Freispruch im Ermittlungsverfahren quasi.

Die Einstellung erfolgte am 17.11.2006. Am selben Tag hat die Amtsanwältin verfügt, dem Mandanten die Einstellungsnachricht zu übermitteln. Eingegangen ist die Nachricht hier am 17.1.2007. Auf dem Kopf des Schreibens war zu lesen: Fertigungsdarum: 15. Januar 2007.

Knapp zwei Monate braucht die Amtsanwaltschaft also, um zwei Zeilen auf’s Altpapier zu bekommen. Zwei Monate, in denen der Mandant abends ständig mit dem Bewußtsein einschläft und morgens wieder aufwacht, daß da noch ein Damoklesschwert herumhängt.

Wenn in unserer Kanzlei zwischen meinen Verfügungen und dem Postausgang zwei Monate vergingen, könnte ich binnen zweier weiterer Monate den Laden dichtmachen. Aber ich bin ja auch nicht der Öffentliche Dienst.

RA Carsten R. Hoenig | Staatsanwaltschaft | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

3 Kommentare zu “Fertigungsdatum”

  1. 01

    “Aber ich bin ja auch nicht der Öffentliche Dienst.”

    Wäre ja auch nicht auszudenken, Humor, Kreativität, Schnelligkeit und Intelligenz ….

    RA Werner Siebers am 12. Februar 2007 um 20:47
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  2. 02

    Na, das dauert halt, bis man so einen langen Text fertig gemeisselt hat. Haben Sie denn schon die Empfangsbestätigung zurückgetrommelt?

    doppelfish am 13. Februar 2007 um 15:31
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  3. 03

    Ach, wir trommeln hier doch nicht. Wir rauchen! ;-)

    RA Carsten R. Hoenig am 13. Februar 2007 um 18:02
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