… einfach mal zuhören: Telefonüberwachung

20. Oktober 2006

42.508 Überwachungsanordnungen in 2005. Die Zahl der tatsächlich abgehörten Personen lässt sich nicht erkennen, sie liegt aber deutlich höher als die Zahl der überwachten Anschlüsse.

Mit 365 Anordnungen liegen die Zahlen für den Bereich der E-Mail-Anschlüsse und mit 193 für Internetanschlüsse relativ niedrig.

Quelle: taz

Es könnten von mir aus auch noch ein paar mehr werden. Sollen die Spitzel Überwachungsbehörden doch an ihrem Datenmüll ersticken.

Übrigens: Besonders beliebt sind die Telefonüberwachungsprotokolle in den prall gefüllten Leitzordnern, die auf entsprechend formulierten Antrag in der Hauptverhandlung verlesen werden müssen. Wenn das dann noch nicht reicht, kann man auch beantragen, die abgehörten und gespeicherten Gespräche coram publico abzuspielen.

RA Carsten R. Hoenig | Allgemeines | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

Ein Kommentar zu “… einfach mal zuhören: Telefonüberwachung”

  1. 01

    Und hinterher finden die dann vielleicht 6 oder 7 Sitzungstage mit Abspielung nicht einmal eine Erwähnung in der Urteilsschrift. Oh Mann… Ist halt wohl Beschäftigungstherapie für gelangweilte Strafverfolger.

    oldnag65 am 20. Oktober 2006 um 20:35
    Zum Seitenbeginn springen

Sie haben das Recht zu schreiben:

  •  
  •  
  •  

Verfolge neue Kommentare zu diesem Beitrag mit diesem Kommentar-Feed.

leerzeile leerzeile leerzeile leerzeile