Druck der Straße oder gerechtes Urteil

11. September 2006

Drei Jahre nach der Tat wird jemand verurteilt, der stark betrunken einer anderen Personen einen einzigen nicht besonders schmerzhaften Faustschlag versetzt. Es gab zwar einschlägige Vorstrafen, die letzte lag aber bei Tatbegehung fünf Jahre zurück, teilweise wurden Bewährungen durchgestanden.

Wenn ein Gericht in einem solchen Fall auf acht Monate ohne Bewährung erkennt, bleibt der schale Beigeschmack, dass bei der Urteilsfindung Umstände eine Rolle gespielt haben, die normalerweise in einem Strafverfahren keine Rolle spielen dürften.

Die Instanzen werden es richten müssen.

RA Werner Siebers | Prozesse | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

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