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	<title>Kommentare zu: Die versandten Akten</title>
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		<title>Von: Jörg Dennis Krüger</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/die-versandten-akten/comment-page-1#comment-398</link>
		<dc:creator>Jörg Dennis Krüger</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Feb 2007 12:41:56 +0000</pubDate>
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		<description>@Doppelfish: Recht hast Du! Das sollte das Mindeste sein.. aber... da fällt mir ein Kommentar ein, den ich vor einiger Zeit geschrieben habe: http://www.pressebox.de/pressemeldungen/joerg-dennis-krueger/boxid-36631.html

Ob sich seit dem viel geändert hat?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Doppelfish: Recht hast Du! Das sollte das Mindeste sein.. aber&#8230; da fällt mir ein Kommentar ein, den ich vor einiger Zeit geschrieben habe: <a href="http://www.pressebox.de/pressemeldungen/joerg-dennis-krueger/boxid-36631.html" rel="nofollow">http://www.pressebox.de/pressemeldungen/joerg-dennis-krueger/boxid-36631.html</a></p>
<p>Ob sich seit dem viel geändert hat?</p>
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		<title>Von: RA Werner Siebers</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/die-versandten-akten/comment-page-1#comment-397</link>
		<dc:creator>RA Werner Siebers</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Feb 2007 07:36:22 +0000</pubDate>
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		<description>@ Gerd
Schön rausgerotzt, aber wohl wenig nachgedacht:

Der Verteidiger hat zu jeder Zeit und in allen Verfahrensabschnitten ein Akteneinsichtsrecht, selbstverständlich auch im Ermittlungsverfahren. Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers entsteht mit der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens und ist Grundvoraussetzung für eine wirksame Verteidigung und Ausprägung des verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatzes einer fairen Verhandlungsführung. Die Akteneinsicht dient insbesondere auch dazu, Fehlurteile zu verhindern und sie soll Waffengleichheit zwischen der Strafverfolgungsbehörde und der Verteidigung herstellen. Vor Abschluß der Ermittlungen kann es nur nach § 147 Abs. 2 StPO eingeschränkt werden, soweit die Strafverfolgungsbehörde aufgrund pflichtgemäßer Ermessensausübung zu dem Ergebnis kommt, dass eine uneingeschränkte Akteneinsicht den Untersuchungszweck gefährden kann.

Und dann gibt es da ja noch Nr. 12 RiStBV, wonach in geeigneten Fällen Hilfs- oder Doppelakten anzulegen sind!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Gerd<br />
Schön rausgerotzt, aber wohl wenig nachgedacht:</p>
<p>Der Verteidiger hat zu jeder Zeit und in allen Verfahrensabschnitten ein Akteneinsichtsrecht, selbstverständlich auch im Ermittlungsverfahren. Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers entsteht mit der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens und ist Grundvoraussetzung für eine wirksame Verteidigung und Ausprägung des verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatzes einer fairen Verhandlungsführung. Die Akteneinsicht dient insbesondere auch dazu, Fehlurteile zu verhindern und sie soll Waffengleichheit zwischen der Strafverfolgungsbehörde und der Verteidigung herstellen. Vor Abschluß der Ermittlungen kann es nur nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/147.html">§ 147 Abs. 2 StPO</a> eingeschränkt werden, soweit die Strafverfolgungsbehörde aufgrund pflichtgemäßer Ermessensausübung zu dem Ergebnis kommt, dass eine uneingeschränkte Akteneinsicht den Untersuchungszweck gefährden kann.</p>
<p>Und dann gibt es da ja noch Nr. 12 RiStBV, wonach in geeigneten Fällen Hilfs- oder Doppelakten anzulegen sind!</p>
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		<title>Von: doppelfish</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/die-versandten-akten/comment-page-1#comment-395</link>
		<dc:creator>doppelfish</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Feb 2007 18:36:27 +0000</pubDate>
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		<description>Manche &lt;a href=&quot;http://en.wikipedia.org/wiki/Image_scanner&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Produkte&lt;/a&gt; sind zu durchaus bezahlbaren Preisen zu bekommen, und könnten auch den monetären Bedenken ihre Grundlage entziehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Manche <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Image_scanner" rel="nofollow">Produkte</a> sind zu durchaus bezahlbaren Preisen zu bekommen, und könnten auch den monetären Bedenken ihre Grundlage entziehen.</p>
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		<title>Von: ra kuemmerle</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/die-versandten-akten/comment-page-1#comment-393</link>
		<dc:creator>ra kuemmerle</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Feb 2007 18:11:56 +0000</pubDate>
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		<description>@gerd
Da es sich um einen Strafverfahren handelt, in welchem teilweise massiv in die Rechte der Betroffenen eingegriffen word, ist die schnellstmögliche Akteneinsicht ein nachvollziehbarer Wunsch des Betroffenen. Soll der Verteidiger mglw. in den blauen Dunst hinein eine Stellungnahme abgeben? Monetäre Bedenken sind bei solchen Verfahren eher fehl am Platz. Erst nachdenken, dann kommentieren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@gerd<br />
Da es sich um einen Strafverfahren handelt, in welchem teilweise massiv in die Rechte der Betroffenen eingegriffen word, ist die schnellstmögliche Akteneinsicht ein nachvollziehbarer Wunsch des Betroffenen. Soll der Verteidiger mglw. in den blauen Dunst hinein eine Stellungnahme abgeben? Monetäre Bedenken sind bei solchen Verfahren eher fehl am Platz. Erst nachdenken, dann kommentieren.</p>
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		<title>Von: Gerd</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/die-versandten-akten/comment-page-1#comment-391</link>
		<dc:creator>Gerd</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Feb 2007 13:58:20 +0000</pubDate>
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		<description>Ja, die lieben Anwälte  -  erwärmen sich politisch gerne für Parteien, die für eine Senkung von Staatsausgaben und Steuern eintreten. Beruflich stellen sie dafür gerne kostenträchtige Forderungen wie  solche, die darauf hinauslaufen, Akten grundsätzlich oder jedenfalls vor dem Versenden erst mal zu kopieren. Dass beides nicht gleichzeitig zu verwirklichen ist, dazu langt die Einsicht dann nicht mehr. Und natürlich bricht gleich der Rechtsstaat zusammen, wenn der Anwalt mal länger als 48 Stunden auf die Akten warten muss.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, die lieben Anwälte  &#8211;  erwärmen sich politisch gerne für Parteien, die für eine Senkung von Staatsausgaben und Steuern eintreten. Beruflich stellen sie dafür gerne kostenträchtige Forderungen wie  solche, die darauf hinauslaufen, Akten grundsätzlich oder jedenfalls vor dem Versenden erst mal zu kopieren. Dass beides nicht gleichzeitig zu verwirklichen ist, dazu langt die Einsicht dann nicht mehr. Und natürlich bricht gleich der Rechtsstaat zusammen, wenn der Anwalt mal länger als 48 Stunden auf die Akten warten muss.</p>
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