Der Vollzug der Untersuchungshaft …

31. Januar 2009

… soll in Berlin in einem neuen Gesetz geregelt werden. Dazu wurde auch die Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin gehört. Jetzt gibt es die Stellungnahme des Vorstandes. Einleitend heißt es:

Es ist zwar zu begrüßen, dass das Recht des Untersuchungshaftvollzuges nun in einem Gesetz geregelt werden soll. Wir haben aber in Anbetracht verschiedener Detailregelungen den Eindruck, dass mit dem vorliegenden Gesetz der Tatsache, dass für die Inhaftierten die Unschuldsvermutung gilt und ihre Freiheit nur soweit eingeschränkt werden darf, wie es unabdingbar erforderlich ist, nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Wir sind der Auffassung, dass ein “modernes” Untersuchungshaftvollzugsgesetz den Anspruch an die Vollzugsanstalt stellen sollte, Untersuchungshaft so schonend wie möglich zu gestalten und sich – von einzelnen Verbesserungen abgesehen – nicht darauf beschränken sollte, weitgehend den status quo in ein Gesetz zu gießen oder durch Ermessensvorschriften der Anstalt die Möglichkeit zu lassen, sich im Einzelfall auf Minimalstandards zu beschränken.

Es gibt noch viel zu tun, wie die Detail-Vorschläge im Referenten-Entwurf des RAK-Vorstands deutlich machen.

RA Carsten R. Hoenig | Knast, Politik, Strafvollstreckung | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

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