Der Verteidiger als Gehilfe der StA – Teil 2

30. August 2006

Der Beitrag des Kollegen Hoenig erinnert mich an einen Fall, in dem ich dem Gericht auf Anfrage, unter welcher Anschrift mein Mandant erreichbar sei, wie üblich mitgeteilt habe, dass ich mich aus Gründen, die in der BRAO einerseits und im StGB andererseits verankert seien, außer Stande sähe, das Schreiben zu beantworten.

Bei der nächsten Akteneinsicht fiel mir auf, dass es die Kollegin, die den Mitbeschuldigten verteidigt, hiermit nicht so genau nimmt. Prompt hat sie dem Gericht die neue Anschrift mitgeteilt. Hierauf angesprochen meinte sie, dass es doch auch in ihrem Interesse sei wenn der Mandant geladen werden könne, denn sonst würde ja kein Termin stattfinden!!

Nett finde ich, dass meist schriftlich angefragt wird. Manche Richter greifen zum Telefonhörer und fragen das Kanzleipersonal nach der Adresse des Mandanten.

RAin Kerstin Rueber | Allgemeines | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

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