Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant – oder: die R1-Einäugigen

21. September 2006

Es gibt schon einmalige Konstellationen.

Dem Mandanten wurde der Erwerb von Kokain in einigen Fällen vorgeworfen. Er berichtete mir, dass das zwar dem Grunde nach richtig war, dass es aber nicht so oft war wie vorgeworfen und die Mengen deutlich geringer waren.

Zufällig hatte die Richterin den Dealer selbst vor einigen Wochen verurteilt. Dieser hatte in seiner Hauptverhandlung ein Geständnis abgelegt, aber berichtet, dass es bei seinem von dem verlockendem § 31 BtMG geprägten Geständnis bei der Polizei durchaus möglich sei, dass er hier und da übertrieben hatte.

Wegen dieser Erkenntnisse gab es gegen meinen Mandanten ein mildes Urteil, das allein auf den Angaben meines Mandanten fusste.

Mal wieder die Erkenntnis, dass der Spruch von Hoffmann von Fallersleben: “Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant” nur dann bei den Strafrichtern auf fruchtbaren Boden trifft, wenn sie positiv wissen, dass die “Anscheißer” übertrieben oder gelogen haben.

Ansonsten hört man immer wieder (na ja, oft) den abgedroschenen Spruch, an den diese R1 besoldeten Realitätsverweigerer tatsächlich glauben wollen: “Warum sollte sich denn der Zeuge denn mit mehr belasten, als wirklich war?”

Hallo: Sie belasten sich, weil der Rabatt höher ist, als der Nachteil durch die Falschbelastung.

BTW: Die Richterin von heute gehört nicht zu den leider üblichen R1-Einäugigen.

RA Werner Siebers | Prozesse | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

2 Kommentare zu “Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant – oder: die R1-Einäugigen”

  1. 01

    Auch ein schöner Spruch:

    Niemand urteilt schärfer als der Ungebildete. Er kennt weder Gründe noch Gegengründe und glaubt sich immer im Recht. (Ludwig Feuerbach)

    Der Philosoph am 21. September 2006 um 21:50
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  2. 02

    Schaut man sich im weltweiten Netz um, findet man, daß das obige Zitat sowohl dem Philosophen Ludwig Andreas Feuerbach (1804-1872) als auch dessen Neffen, dem Maler Anselm Feuerbach (1829-1880) sowie dem Vater Ludwigs und Großvater Anselms, dem großen Jenaer Strafrechtslehrer Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach (1775-1833) zugeschrieben wird.
    Nun ist das Internet bekanntlich nicht die verläßlichste Quelle… deshalb die Frage an DER PHILOSOPH: Welchem Geiste ist der zitierte Ausspruch zu verdanken, und wo findet man ihn sicher belegt?

    Vielen Dank.

    RA Dittrich am 21. November 2006 um 21:58
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