Der Deal soll Gesetz werden

22. Januar 2009

Die Bundesregierung hat am 21. Januar 2009 ein Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren entworfen.

Dazu schreibt das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz in einem Newsletter vom selben Tag:

Der Entwurf enthält klare gesetzliche Vorgaben zu Verfahren, Inhalt und Folgen von Verständigungen und gewährleistet dadurch Rechtssicherheit, Transparenz und eine gleichmäßige Rechtsanwendung durch die gerichtliche Praxis.

Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

RA Carsten R. Hoenig | Politik | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

5 Kommentare zu “Der Deal soll Gesetz werden”

  1. 01

    Man kann den Entwurf doch im Wortlaut nachlesen – worauf genau stützt sich denn Ihre Skepsis?

    Hans Huckebein am 22. Januar 2009 um 14:45
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  2. 02

    Die Regeln ähneln sich: Die, die der BGH bereits aufgestellt hat, und die, die Entwurf enthält. An die Regeln des BGH hat sich die Praxis bisher in vielen Fällen nicht gehalten. Warum sollte es nun bei einem Gesetz anders werden?

    Wenn gedealte Ergebnisse rechtskräftig werden: Wer prüft dann noch?

    Nota bene: Ich bin kein Freund von Deals. Aber ich bin auch kein Fundamentalist.

    RA Carsten R. Hoenig am 22. Januar 2009 um 14:50
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  3. 03

    Kommt es häufig vor, daß sich ein Gericht nicht an Gesetze hält?

    doppelfish am 28. Januar 2009 um 14:59
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  4. 04

    Fragen Sie ballmann, er ist ein Richter. Ich bin nur ein kleiner Strafverteidiger. :-)

    RA Carsten R. Hoenig am 28. Januar 2009 um 16:53
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  5. 05

    Dann frag’ ich auch gleich, worüber sich ein Gericht eher hinwegsetzen kann, frühere Rechtsprechung oder geltende Gesetze, jedenfalls in den Fällen, in denen ein Strafverteidiger anwesend ist.

    Mein Vermutung ist ja, daß … naja, egal, bin ja nicht einmal Jurist ;)

    doppelfish am 28. Januar 2009 um 20:59
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