Der Deal im Dealer-Prozess

12. September 2006

Bisher haben wir das eigentlich nur als kleinen Witz am Rande praktiziert. Einer meiner Bürokollegen hat den für einen Strafverteidiger zumindest phonetisch aufreizenden Namen “Dieler” Wenn ich ihn dann hin und wieder als “meinen Dieler” vorstellte, gab es zunächst fragende Blicke und dann gelöste Stimmung.

Nun wurde das Wortspiel aber sogar von der Presse aufgegriffen. In einem Artikel einer Hildesheimer Tageszeitung heißt es:



Auf das Maß hatten sich die Prozessbeteiligten zuvor geeinigt – ein Deal im Dealer-Prozess, den bezeichnenderweise der Verteidiger namens Andreas Dieler (Braunschweig) angeregt hatte.


RA Werner Siebers | BtMG | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

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