Bis 22 Uhr!

5. Juli 2007

Aus einer Telefonnotiz meiner Mitarbeiterin:

Herr Staatsanwalt H. bittet um Rückruf. Ist heute bis 22 Uhr zu erreichen; da er nächste Woche in Urlaub fährt, hat er viel vorzuarbeiten.

Das hat mich umgehauen.

RA Carsten R. Hoenig | Staatsanwaltschaft | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

3 Kommentare zu “Bis 22 Uhr!”

  1. 01

    Wie sagt der Volksmund: Der lebt bestimmt in Scheidung ;-)

    RA Werner Siebers am 5. Juli 2007 um 18:07
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  2. 02

    Hierbei dürfte es sich um einen urbanen Mythos handeln…

    Christoph Selzer am 6. Juli 2007 um 11:19
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  3. 03

    Vorarbeiten? Wie geht das? Ein scharfer Blick in die Glaskugel, und gleich mal die Haftbefehle für die Verbrechen der nächsten paar Wochen vorbereitet?

    doppelfish am 6. Juli 2007 um 17:37
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