BGH zur Anrechnung von in der Dominikanischen Republik erlittenen Untersuchungshaft
29. Mai 2007
So wunderschön ein Urlaub in der Dominikanischen Republik sein kann, dort Untersuchungs- oder Auslieferungshaft zu verbüßen, sollte man selbst einem mittelharten Feind nicht gönnen. Im Wege der Anrechnung von 1 zu 3 ist das jetzt vom BGH anerkannt worden:
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 25/07
vom
25. April 2007
Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils gegen den Angeklagten S. einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht ergeben. Die vom Landgericht nur in den Urteilsgründen dargelegte, im Übrigen rechtsfehlerfreie Anordnung der Anrechnung von in der Dominikanischen Republik erlittener Auslieferungshaft im Verhältnis 3:1 gemäß § 51 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 StGB war zur Klarstellung in die Entscheidungsformel aufzunehmen.

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