Berufungssegen

8. Juni 2007

In manchen Fällen ist die Berufung ein wahrer Segen. Erstinstanzlich war mein Mandant zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tatmehrheit mit Beleidigung. Zu allem Überfluß sollte er für 6 Monate aus dem Verkehr gezogen werden (Entziehung der Fahrerlaubnis).

Vorgeworfen wurde ihm, er habe zunächst eine Person beleidigt und sei kurze Zeit später auf eine Personengruppe mit dem Auto “zugerast”. Die Aussagen der Zeugen hierzu waren selbst bei zurückhaltender Würdigung amüsant. Eine Zeuge sprach davon, er habe sich nur durch einen beherzten Sprung über einen Gartenzaun retten können. Der Vorsitzende der Berufungskammer des Landgerichts Koblenz hatte hieran Zweifel. Der Zeuge sei weit über 60, da springe man nicht mehr aus dem Stand über einen Zaun. Ein weiterer Zeuge wollte die beiden anderen (also auch den hüpfenden Senior) durch das geöffnete Gartentor “geschubst” haben. Wie der Bewegungsablauf genau gewesen sei, erinnerte der Zeuge nicht mehr. Hierauf stand der Vorsitzende kurzerhand auf und wies seinen männlichen Beisitzer an, ebenfalls aufzustehen. Was dann folgte, habe ich in einem Gerichtssaal noch nicht erlebt. Der Vorsitzende rempelte den Schöffen auf unterschiedliche Weise an, bis der Zeuge meinte, dass es so gewesen sein könnte. Was nicht geklärt werden konnte, war der Umstand, wie eigentlich ein 100 Ps-starkes Dieselfahrzeug auf einer Strecke von 18 Metern ins Rasen gekommen sein sollte. Meinen vorbereiteten Beweisantrag konnte ich stecken lassen. Das Gericht stellte das Verfahren nach § 153a StPO gegen 300 Euro Geldauflage ein und eine ungewöhnlich unterhaltsame Hauptverhandlung ging zu Ende.

RAin Kerstin Rueber | Allgemeines | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

3 Kommentare zu “Berufungssegen”

  1. 01

    Da bedauert man doch, daß in Gerichtssäälen regelmässig Film- und Tonaufnahmen nicht erlaubt sind.

    doppelfish am 8. Juni 2007 um 15:31
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  2. 02

    Liebe Kerstin, Du hast uns so gefehlt, und dann solche Highlights. Bleib dran! Und nächste Woche schön TAFF schauen, Kantholz im Fernsehen.
    MfG
    W.R.KantholzS.

    RA Werner Siebers am 8. Juni 2007 um 20:01
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  3. 03

    Verflixt! Wo krieg’ ich jetzt auf die schnelle einen Fernseher her? Das könnte knapp werden …

    doppelfish am 10. Juni 2007 um 00:30
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