Bekleidungsvorschriften für Rechtsanwälte
28. August 2006
Nur zur gefälligen Information.
Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Rechtsanwalts gegen seine Verpflichtung, vor Gericht Amtstracht (schwarze Robe, Hemd und Krawatte in weiß oder einer unauffälligen Farbe) tragen zu müssen, abgewiesen.
Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz
Ich sage dazu besser nichts. Jedenfalls nicht hier.

Ein Kommentar zu “Bekleidungsvorschriften für Rechtsanwälte”
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Das AktZ der Entscheidung ist VG 12 A 399.04 – Unsere AktZ in dieser Sache sind bei der selben Kammer 458.04 und 834.04
Der Presseerklärung sind keine Gründe für die Entscheidung zu entnehmen, die einem Juristen erhellen könnten. Die entscheidenden Fragen sind, woher der Landesgesetzgeber die Kompetenz zum Erlaß der Ausführungsvorschriften zum AGGVG haben soll, nachdem der Bundesgesetzgeber von seiner konkurrierenden Zuständigkeit Gebrauch gemacht hat.
Na, und das die Ausführungen zur Abwägung der Notwendigkeit des Eingriffes in die Berufsausübung und der überragenden Gemeinwohlinteressen nicht den Anforderungden des BVerfG entsprechen, muß wohl hier nicht weiter erörtert werden.
Ich rechne damit, daß unsere Urteile dann auch in den nächsten Monaten erlassen werden und werde hier berichten.
Da ich sowieso grundsätzlich mit weißem Hemd und weißer Fliege verhandle, ist mir die aufschiebende Wirkung der Klage egal. Leider kann ich die Rechte wohl nicht abtreten
Sie haben das Recht zu schreiben: