Anwaltshotline – Basejumping ohne Fallschirm

11. Dezember 2006

Die Mandantin erscheint heute und bittet um die Vertretung in einer Steuerstrafsache. Sie hat eine Vorladung vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen bekommen, weil man den Verdacht hat, dass sie einige Zeit als Prostituierte gearbeitet hat und die Einnahmen nicht versteuert hat. In der Zeit soll sie auch noch Sozialhilfe bezogen haben.

Sie fragt mich auch gleich, ob sie denn zum Vernehmungstermin allein hingehen soll, oder ob ich sie begleite. Als ich ihr mitteile, dass vor Akteneinsicht überhaupt niemand zu irgendeiner Vernehmung erscheinen wird, ist sie verwundert.

Sie habe zuvor irgendeine Anwaltshotline angerufen, dort habe man ihr in einem sehr ausgedehnten Telefonat, das inhaltlich sehr oberflächlich geblieben sei, geraten, den Termin unbedingt wahrzunehmen, weil es sonst alles nur schlimmer werden würde. Sie solle dort auch alles und nur die Wahrheit erzählen.

Ob eines solchen Kunstfehlers – Vernehmung ohne vorherige Akteneinsicht – fragt man sich, ob der “Berater” der Hotline nur keine Ahnung hat oder ein Scharlatan ist. Ohne jeden Wissenshintergrund einen solchen Rat zu erteilen, bedeutet, den Mandanten ohne Fallschirm in den Abgrund zu stoßen.

Basejumping mit Todesgarantie.

RA Werner Siebers | Allgemeines | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

2 Kommentare zu “Anwaltshotline – Basejumping ohne Fallschirm”

  1. 01

    Die Alternative wäre, dass die Staatsanwaltschaften jetzt Beratungshotlines eingerichtet haben… macht die Sache doch wesentlich einfacher.

    Sven am 11. Dezember 2006 um 09:38
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  2. 02

    ob da wohl der gleiche kollege am telefon war, der jüngst einer mandantin, die unberechtigt abgemahnt worden war, dazu riet, lieber alles zu unterschreiben und die eingeforderten kosten vollständig zu begleichen, weil “die bei den streitwerten eh’ am längeren hebel sitzen!”?

    und man erfährt ja nur von den fällen, in denen die betroffenen sich über derart “kompetenten” rat hinweggesetzt haben. möchte nicht die prozentzahl schätzen, die solchen ratschlägen folgt, später drauf kommt, daß das großer blödsinn war – und dann seine meinung über anwälte überall kundtut…

    mepHisto am 11. Dezember 2006 um 14:44
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