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	<title>Kommentare zu: Amtsgericht Salzgitter: Wenn Strafrechtler keine Lust auf Verwaltungsrecht haben</title>
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		<title>Von: RA D.</title>
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		<dc:creator>RA D.</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Nov 2006 13:37:54 +0000</pubDate>
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		<description>Nach den Entscheidungen des EuGH vom 29.04.2004 (Kapper) und 06.04.2006 (Halbritter) ist die Sache für die Fälle der gerichtlichen Entziehung ziemlich klar:

War die Sperrfrist abgelaufen, als die polnische Fahrerlaubnis erteilt wurde, ist sie in Deutschland anzuerkennen.

Schwieriger ist es bei behördlicher Entziehung bzw. (wie hier) Verzicht auf die FE:
Meines Erachtens kann dann (arg.  a maiori ad minus) nichts anderes gelten, da eine Sperrfrist ja gerade nicht angeordnet war. Anderenfalls würde die behördliche Entziehung die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis auf ewige Zeiten blockieren, und das kann nicht europarechtskonform sein. 
In diesem Sinne entschied m.E. auch das OVG Koblenz am 15.08.2005, als es die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen die Entziehung einer tschechischen FE wiederherstellte.

Leider sträuben sich die Fahrerlaubnisbehörden immer noch vehement, die Autorität des EuGH und die Verbindlichkeit seiner Entscheidungen anzuerkennen, und entziehen munter weiter (europarechtswidrig) Fahrerlaubnisse, ungeachtet der existenziellen Nöte, in die sie die Betroffenen stürzen.

Ich habe gerade ein Mandat mit einer leicht abgewandelten Fallgestaltung: Die FE war noch nicht entzogen, Entziehung drohte aber, Gutachten MPU war angeordnet. Der Mandant zog ins Vereinigte Königreich und erhielt eine britische FE. Nun entzieht ihm hier die Behörde die FE.  Wir werden sehen...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nach den Entscheidungen des EuGH vom 29.04.2004 (Kapper) und 06.04.2006 (Halbritter) ist die Sache für die Fälle der gerichtlichen Entziehung ziemlich klar:</p>
<p>War die Sperrfrist abgelaufen, als die polnische Fahrerlaubnis erteilt wurde, ist sie in Deutschland anzuerkennen.</p>
<p>Schwieriger ist es bei behördlicher Entziehung bzw. (wie hier) Verzicht auf die FE:<br />
Meines Erachtens kann dann (arg.  a maiori ad minus) nichts anderes gelten, da eine Sperrfrist ja gerade nicht angeordnet war. Anderenfalls würde die behördliche Entziehung die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis auf ewige Zeiten blockieren, und das kann nicht europarechtskonform sein.<br />
In diesem Sinne entschied m.E. auch das OVG Koblenz am 15.08.2005, als es die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen die Entziehung einer tschechischen FE wiederherstellte.</p>
<p>Leider sträuben sich die Fahrerlaubnisbehörden immer noch vehement, die Autorität des EuGH und die Verbindlichkeit seiner Entscheidungen anzuerkennen, und entziehen munter weiter (europarechtswidrig) Fahrerlaubnisse, ungeachtet der existenziellen Nöte, in die sie die Betroffenen stürzen.</p>
<p>Ich habe gerade ein Mandat mit einer leicht abgewandelten Fallgestaltung: Die FE war noch nicht entzogen, Entziehung drohte aber, Gutachten MPU war angeordnet. Der Mandant zog ins Vereinigte Königreich und erhielt eine britische FE. Nun entzieht ihm hier die Behörde die FE.  Wir werden sehen&#8230;</p>
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		<title>Von: Jens Wagner-Douglas</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/amtsgericht-salzgitter-wenn-strafrechtler-keine-lust-auf-verwaltungsrecht-haben/comment-page-1#comment-96</link>
		<dc:creator>Jens Wagner-Douglas</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Sep 2006 08:56:43 +0000</pubDate>
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		<description>Da war doch in der Tagespresse eine Eilentscheidung des OVG Thüringen zur Frage der Einziehung einer tschechischen Fahrerlaubnis eines Deutschen bei Feststehen der Ungeeignetheit zum Führen von KFZ   in deutschen Landen zitiert, 

Per Eilantrag wollte der Autofahrer unter Berufung auf europäisches Recht die vorläufige Weiternutzung der tschechischen Papiere erreichen. Das OVG sah hingegen darin einen Rechtsmissbrauch. Der Mann darf vorläufig überall in der EU Auto fahren, nur nicht in Deutschland. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus.
http://www.lvz-online.de/ratgeber/recht/4046_77611.html
 Es grüßt jwd</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Da war doch in der Tagespresse eine Eilentscheidung des OVG Thüringen zur Frage der Einziehung einer tschechischen Fahrerlaubnis eines Deutschen bei Feststehen der Ungeeignetheit zum Führen von KFZ   in deutschen Landen zitiert, </p>
<p>Per Eilantrag wollte der Autofahrer unter Berufung auf europäisches Recht die vorläufige Weiternutzung der tschechischen Papiere erreichen. Das OVG sah hingegen darin einen Rechtsmissbrauch. Der Mann darf vorläufig überall in der EU Auto fahren, nur nicht in Deutschland. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus.<br />
<a href="http://www.lvz-online.de/ratgeber/recht/4046_77611.html" rel="nofollow">http://www.lvz-online.de/ratgeber/recht/4046_77611.html</a><br />
 Es grüßt jwd</p>
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		<title>Von: RA Kümmerle</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/amtsgericht-salzgitter-wenn-strafrechtler-keine-lust-auf-verwaltungsrecht-haben/comment-page-1#comment-95</link>
		<dc:creator>RA Kümmerle</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Sep 2006 08:17:41 +0000</pubDate>
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		<description>Und der polnische Führerschein, bleibt der während der Aussetzung des Strafverfahrens weiter beschlagnahmt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Und der polnische Führerschein, bleibt der während der Aussetzung des Strafverfahrens weiter beschlagnahmt?</p>
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		<title>Von: oldnag</title>
		<link>http://www.vier-strafverteidiger.de/amtsgericht-salzgitter-wenn-strafrechtler-keine-lust-auf-verwaltungsrecht-haben/comment-page-1#comment-94</link>
		<dc:creator>oldnag</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Sep 2006 18:21:06 +0000</pubDate>
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		<description>Sauber! Ich drücke dem Mandanten die Daumen, daß die EU-Verwaltungsgeschichte in seinem Sinne obsiegt.

Natürlich auch mit einem weinenden Auge für den &quot;Straf&quot;verteidiger, da könnten ja regelmäßige Einnahmen abhanden kommen :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sauber! Ich drücke dem Mandanten die Daumen, daß die EU-Verwaltungsgeschichte in seinem Sinne obsiegt.</p>
<p>Natürlich auch mit einem weinenden Auge für den &#8220;Straf&#8221;verteidiger, da könnten ja regelmäßige Einnahmen abhanden kommen <img src='http://www.vier-strafverteidiger.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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