Amtsgericht Helmstedt: Bewährung trotz erheblichen Betrugsschadens

23. Oktober 2006

So ein wenig Angst hatte mein Mandant dann doch noch, dass es vielleicht keine Bewährung bekommt. Es lief aber alles nach Plan. Immerhin hatte er Freunden und Bekannten hohe Summen aus der Tasche gezogen, weil er angeblich am Aktienmarkt hohe Gewinne erzielen konnte. Das ging aber gründlich ins Beinkleid. Seine Anlegegier steigerte sich in eine suchtähnliche Manie.

Irgendwann kam dann natürlich die erste Anzeige und alles brach zusammen. Danach drehte sich der Mandant aber aus eigenem Antrieb um 180°, begab sich freiwillig in eine Therapie und leitete die private Insolvenz ein. Seit diesem Break bekommt der Insolvenzverwalter pro Monat zwischen 400,00 und 1.000,00 €, sicher eine seltene Konstellation.

Dies rechnete ihm heute das Schöffengericht so hoch an, dass trotz sechsstelliger Schadenshöhe eine Bewährungsstrafe – wie geplant – erreicht werden konnte. So kann wenigstens der Schaden wieder gut gemacht werden, wenn auch die persönlichen Beziehungen zu den Geldgebern eher frostig bleiben dürften.

RA Werner Siebers | Prozesse | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

4 Kommentare zu “Amtsgericht Helmstedt: Bewährung trotz erheblichen Betrugsschadens”

  1. 01

    >> So kann wenigstens der Schaden wieder gut gemacht werden

    Hmm, 7 Jahre x 12 Monate x (irgendwas zwischen 400 und 1000) gibt aber nix 6stelliges?!?!

    Andy P. am 23. Oktober 2006 um 22:34
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  2. 02

    Wieso wird der Kommentar denn moderiert?

    Andy P. am 24. Oktober 2006 um 00:59
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  3. 03

    Um zu verhindern, daß sich einige Kommentatoren für den Unsinn, den sie schreiben, in der Öffentlichkeit schämen müssen.

    RA Carsten R. Hoenig am 24. Oktober 2006 um 08:23
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  4. 04

    Natürlich nur ein Teil des Schadens, aber wann gibt es das schon? Aber danke dafür, dass hier nachgerechnet wird.

    RA Werner Siebers am 24. Oktober 2006 um 19:40
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