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	<title>Kommentare zu: Trichter für Landgericht</title>
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		<title>Von: Collega</title>
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		<dc:creator>Collega</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Dec 2007 09:54:52 +0000</pubDate>
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		<description>1) Warum kennzeichnen Sie nur den Leitsatz als Zitat, wenn doch der Rest genauso wörtlich abgeschrieben ist?

2) Sind Sie jetzt für eine gesetzesgleiche Bindung der Instanzgerichte an die &quot;h.M.&quot;?

3) Ob die h.M. hier trotz der Argumentation mit dem Verschlechterungsverbot wirklich angeklagtenfreundlich ist, ist sehr die Frage. So manches Berufungsgericht wird es auf der Grundlage dieser h.M. vermutlich bei der Freiheitsstrafe belassen, wenn man ihm die Möglichkeit nimmt, zum Ausgleich eine etwas höhere Zahl an Tagessätzen zu verhängen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>1) Warum kennzeichnen Sie nur den Leitsatz als Zitat, wenn doch der Rest genauso wörtlich abgeschrieben ist?</p>
<p>2) Sind Sie jetzt für eine gesetzesgleiche Bindung der Instanzgerichte an die &#8220;h.M.&#8221;?</p>
<p>3) Ob die h.M. hier trotz der Argumentation mit dem Verschlechterungsverbot wirklich angeklagtenfreundlich ist, ist sehr die Frage. So manches Berufungsgericht wird es auf der Grundlage dieser h.M. vermutlich bei der Freiheitsstrafe belassen, wenn man ihm die Möglichkeit nimmt, zum Ausgleich eine etwas höhere Zahl an Tagessätzen zu verhängen.</p>
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