Taschengeld für Untersuchunghäftling
Freitag, 27. März 2009
Die Antragsgegnerin wird im Wege der Einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 06.05.2008 bis 31.07.2008 vorläufig ein monatliches Taschengeld in Höhe von 65,00 Euro sowie einen einmaligen Betrag n Höhe von 40,00 Euro zur Anschaffung von Sportbekleidung zu zahlen.
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf, S 22 SO 13/08 ER (Strafverteidiger 2009, 142); hier als PDF.
Nach [...]